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Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Gibt es ein städtisches Konzept, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten?
  2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten?
  3. Gibt es für den Fall, dass Ratten auf Spielplätzen und in Parks beobachtet werden, eine Hotline bei der Stadt?

Begründung

Ratten sind als Überträger gefährlicher Krankheiten eine Gefahr. Wie in allen Großstädten der Welt ist auch Frankfurt am Main von der überhandnehmenden Anzahl von Kanalratten bedroht. Sie halten sich insbesondere in Abwasserkanälen auf, weil sie sich dort über die im Abwasser (durch Toilette und Waschbecken der Küche) ausgeschwemmten Lebensmittelreste einigermaßen gut ernähren können. Eine andere interessante Nahrungsquelle sind neben im Freien stehenden Futternäpfen für Katzen oder andere Tiere offen zugängliche Abfallbehälter mit Essensresten. Diese finden sich insbesondere an Haltestellen des ÖPNV, vor Verkaufsstellen und an öffentlichen Spielplätzen. Dabei springen erwachsene Kanalratten in die offenen Abfallbehälter und holen sich die Reste der Leckerlies der Kinder und Jugendlichen (z. B. Süßigkeiten, Pommes oder Pizza) und werfen sie aus dem Eimer, um sie selbst zu verzehren, ihre Brut zu füttern oder sie in ihren unterirdischen Höhlen zu bunkern. Aus der Bevölkerung hat uns die Anfrage erreicht, welches Konzept die Stadt Frankfurt hat und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung vor Ratten zu schützen und speziell, um diese Krankheitsüberträger von Spielplätzen und Parks fernzuhalten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle