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Zuwege zu den Sportvereinen und Gaststätten während des Ausbaus der Main-Weser-Bahnlinie

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1149 entstanden aus Vorlage: OF 589/9 vom 30.01.2019 Betreff: Zuwege zu den Sportvereinen und Gaststätten während des Ausbaus der Main-Weser-Bahnlinie In dem Bereich, der vom Ausbau der Main-Weser-Bahnlinie betroffen ist, sind verschiedene Sport- und Kleingartenvereine sowie Gaststätten angesiedelt. Vor diesem Hintergrund des bevorstehenden Ausbaus fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Auswirkungen der Baustellenverkehr, der beim Ausbau der Main-Weser-Bahnlinie im Bereich der Niedwiesenstraße zu erwarten ist, auf den Betrieb der dort ansässigen Sportvereine, die Kleingartenvereine und des Restaurants neben der Fußgängerunterführung Woogstraße haben wird. Insbesondere die lokalen Sportvereine haben einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen unter ihren Mitgliedern. Aus diesem Grund ist es von Interesse für die Betroffenen, ob die Zuwege weiterhin ohne erhöhte Gefahr für die Anrainer nutzbar/passierbar bleiben oder welche eventuellen Alternativen geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1643 Antrag vom 10.10.2020, OF 888/9 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1878 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6819 Antrag vom 27.09.2023, OF 606/9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0