Zuwege zu den Sportvereinen und Gaststätten während des Ausbaus der Main-Weser-Bahnlinie
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 14.02.2019, V 1149 entstanden aus Vorlage:
OF 589/9 vom
30.01.2019 Betreff: Zuwege zu den Sportvereinen und Gaststätten
während des Ausbaus der Main-Weser-Bahnlinie In dem Bereich, der vom Ausbau der
Main-Weser-Bahnlinie betroffen ist, sind verschiedene Sport- und
Kleingartenvereine sowie Gaststätten angesiedelt. Vor diesem Hintergrund des
bevorstehenden Ausbaus fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Auswirkungen
der Baustellenverkehr, der beim Ausbau der Main-Weser-Bahnlinie im Bereich der
Niedwiesenstraße zu erwarten ist, auf den Betrieb der dort ansässigen
Sportvereine, die Kleingartenvereine und des Restaurants neben der
Fußgängerunterführung Woogstraße haben wird. Insbesondere die lokalen Sportvereine haben einen
hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen unter ihren Mitgliedern. Aus diesem
Grund ist es von Interesse für die Betroffenen, ob die Zuwege weiterhin ohne
erhöhte Gefahr für die Anrainer nutzbar/passierbar bleiben oder welche
eventuellen Alternativen geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1643
Antrag vom
10.10.2020, OF
888/9
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1878
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2020, OM 6819
Antrag vom
27.09.2023, OF
606/9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9
am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9
am 22.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9
am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9
am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0