Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zuwege zu den Sportvereinen und Gaststätten während des Ausbaus der Main-Weser-Bahnlinie

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1149 entstanden aus Vorlage: OF 589/9 vom 30.01.2019

Betreff: Zuwege zu den Sportvereinen und Gaststätten während des Ausbaus der Main-Weser-Bahnlinie In dem Bereich, der vom Ausbau der Main-Weser-Bahnlinie betroffen ist, sind verschiedene Sport- und Kleingartenvereine sowie Gaststätten angesiedelt. Vor diesem Hintergrund des bevorstehenden Ausbaus fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Auswirkungen der Baustellenverkehr, der beim Ausbau der Main-Weser-Bahnlinie im Bereich der Niedwiesenstraße zu erwarten ist, auf den Betrieb der dort ansässigen Sportvereine, die Kleingartenvereine und des Restaurants neben der Fußgängerunterführung Woogstraße haben wird. Insbesondere die lokalen Sportvereine haben einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen unter ihren Mitgliedern. Aus diesem Grund ist es von Interesse für die Betroffenen, ob die Zuwege weiterhin ohne erhöhte Gefahr für die Anrainer nutzbar/passierbar bleiben oder welche eventuellen Alternativen geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle