Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, unter welchen Bedingungen die Flächen der Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck im Landschaftsschutzgebiet GrünGürtel verbleiben können, wenn - wie vom Magistrat in Aussicht gestellt - diese Flächen mit Parkhäusern bebaut werden. Wenn die Flächen nach einer Bebauung nicht im GrünGürtel verbleiben können, welche Ersatzflächen sollen in den GrünGürtel aufgenommen werden?
Begründung
Der GrünGürtel ist ein unverzichtbarer Ausgleichsraum für das dichtbesiedelte Stadtgebiet von Frankfurt, das hat sich die Stadtverordnetenversammlung in die GrünGürtel-Verfassung geschrieben. Die Flächen sollen naturnah und auch für die Freizeitbedürfnisse der Menschen entwickelt werden. In der veröffentlichten Diskussion um die Multifunktionshalle entstand der Eindruck, als könnte über die genannten Parkplätze beliebig verfügt werden. Der Ortsbeirat schließt eine Umnutzung nicht aus. Er hat selbst eine gemeinsame Nutzung als Stadion- und Park-and-ride-Parkplätze ins Gespräch gebracht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist ein Park-and-ride-Parkplatz nicht mit der GrünGürtel-Verfassung vereinbar, was die Suche nach Ersatzflächen zwingend erforderlich macht.