Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1133
entstanden aus Vorlage:
OF 833/9 vom
10.09.2014 Betreff: Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein
Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des
Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass der
Schützenverein seine bisherige Übungs- und Unterkunftsräume in dem inzwischen
versteigerten und abgerissenen Luftschutzbunker "Im Wörth" gefunden hatte. Dort
hatte der Verein immerhin 29 Jahre eine Bleibe. Seitens des Magistrats wurde
dem Verein schon vor einiger Zeit die Zusage zuteil, ihn bei seiner Suche nach
einer neuen Bleibe zu unterstützen. Intensive Bemühungen des Vereins, selbst
eine neue Unterkunft zu finden, sind bisher ergebnislos verlaufen. Eine der Möglichkeiten, die im Gespräch sind
beziehungsweise waren, besteht in einer Ansiedlung im nördlichen Bereich der
Sportanlage des FV 09 Eschersheim, zwischen den Sportplätzen und dem
Bahngelände. Der Vorstand des Fußballvereins hat bereits Zustimmung
signalisiert. Neuerdings ist allerdings die Rede
davon, Gelände de r Sportanlage zur Verbreiterung des
Berkersheimer Weges im Zuge des vorgesehenen Bahnausbaus in Anspruch zu nehmen.
In dessen Folge müssten die Umkleidekabinen an die beschriebene Örtlichkeit
verlegt werden, wo ein Gebäude für den Schützenverein entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um
Auskunft gebeten,
1. ob und gegebenenfalls welche
Pläne für eine Verbreiterung an besagter Stelle bestehen; 2. ob und gegebenenfalls welche
Möglichkeiten sich für eine Neuansiedlung des Schützenvereins inzwischen
ergeben haben; 3. wie sich
der weitere Ablauf zur Unterstützung des Schützenvereins gestaltet und von welchem Zeithorizont
auszugehen ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.02.2015, ST 215
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9
am 19.02.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 52 2