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Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1133 entstanden aus Vorlage: OF 833/9 vom 10.09.2014 Betreff: Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass der Schützenverein seine bisherige Übungs- und Unterkunftsräume in dem inzwischen versteigerten und abgerissenen Luftschutzbunker "Im Wörth" gefunden hatte. Dort hatte der Verein immerhin 29 Jahre eine Bleibe. Seitens des Magistrats wurde dem Verein schon vor einiger Zeit die Zusage zuteil, ihn bei seiner Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen. Intensive Bemühungen des Vereins, selbst eine neue Unterkunft zu finden, sind bisher ergebnislos verlaufen. Eine der Möglichkeiten, die im Gespräch sind beziehungsweise waren, besteht in einer Ansiedlung im nördlichen Bereich der Sportanlage des FV 09 Eschersheim, zwischen den Sportplätzen und dem Bahngelände. Der Vorstand des Fußballvereins hat bereits Zustimmung signalisiert. Neuerdings ist allerdings die Rede davon, Gelände de r Sportanlage zur Verbreiterung des Berkersheimer Weges im Zuge des vorgesehenen Bahnausbaus in Anspruch zu nehmen. In dessen Folge müssten die Umkleidekabinen an die beschriebene Örtlichkeit verlegt werden, wo ein Gebäude für den Schützenverein entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. ob und gegebenenfalls welche Pläne für eine Verbreiterung an besagter Stelle bestehen; 2. ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten sich für eine Neuansiedlung des Schützenvereins inzwischen ergeben haben; 3. wie sich der weitere Ablauf zur Unterstützung des Schützenvereins gestaltet und von welchem Zeithorizont auszugehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 52 2