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Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"

Vorlagentyp: V

Begründung

Im Zwischenbericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461, heißt es wie folgt: "Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt. Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung gedeckt." Insofern ist es von großem Interesse zu erfahren, wann die Toilette wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1123 entstanden aus Vorlage: OF 348/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Vorgang: B 461/24 Der Magistrat wird um Mitteilung darum gebeten, wann mit der Öffnung der bedauerlicherweise seit vielen Jahren geschlossenen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" zu rechnen ist. Begründung: Im Zwischenbericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461, heißt es wie folgt: "Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt. Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung gedeckt." Insofern ist es von großem Interesse zu erfahren, wann die Toilette wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme