Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"
Vorlagentyp: V
Begründung
Im Zwischenbericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461, heißt es wie folgt: "Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt. Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung gedeckt." Insofern ist es von großem Interesse zu erfahren, wann die Toilette wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 14.02.2025, V 1123 entstanden aus Vorlage:
OF 348/15 vom
29.01.2025 Betreff: Auskunft über die geplante Öffnung der
Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"
Vorgang: B 461/24 Der Magistrat wird um Mitteilung darum gebeten, wann
mit der Öffnung der bedauerlicherweise seit vielen Jahren geschlossenen
Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" zu rechnen ist.
Begründung: Im Zwischenbericht des Magistrats vom
06.12.2024, B 461, heißt es wie folgt: "Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der
Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept
bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und
entsprechend aufgeführt. Die
Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung
gedeckt." Insofern ist es von großem Interesse
zu erfahren, wann die Toilette wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
steht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.12.2024, B 461
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.09.2025, ST 1542
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme