Außengastronomie Drosselbart - Baulast
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt?
- Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt?
- Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich, entgegen der Erwartungen aus der ST 1556 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden?
Kontext
In der Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1566, berichtete der Magistrat: "Die Nutzung der im Freiflächenplan für Außengastronomie vorgesehenen Grünfläche ist durch eine Baulast als ‚Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank-und Speisewirtschaft' öffentlich-rechtlich gesichert, . .". Mit der Stellungnahme vom 11.10.12024, ST 1770, wurde mitgeteilt, dass sich kein Pächter für eine Außengastronomie gefunden hat und eine Außengastronomie deshalb nicht umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: