Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen auf
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Ist der Zeitplan zur Fertigstellung der Flächen in der Villa Kleyer für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße bis Ende 2025 noch realistisch?
- Ist der Zeitplan zur Fertigstellung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße bis Ende 2027 noch realistisch?
- Ist geplant, die Villa Kleyer erst nach Umbau des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße und Auszug aus der Villa Kleyer weiter zu vermieten?
- Falls nein, können freie Teilflächen der Villa Kleyer vor 2028 bereits im Einklang mit der Kitanutzung weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel dem Europäischen Fahrradmuseum?
- Gibt es derzeit weitere Mietinteressenten für die Villa Kleyer, insbesondere aus dem Bahnhofsviertel?
Kontext
Der Presse ist zu entnehmen, dass in den Räumen der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz 33 ein Europäisches Fahrradmuseum ab frühestens 2028 einziehen soll. Derzeit wird das Gebäude als Auslagerungsstätte für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße vorbereitet, das Ende 2025 einziehen soll.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
39
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
40
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle