Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sossenheim: Wie wird der Verkehr während der Bauphase des Kreisverkehrs geregelt?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1101 entstanden aus Vorlage: OF 848/6 vom 18.11.2018 Betreff: Sossenheim: Wie wird der Verkehr während der Bauphase des Kreisverkehrs geregelt? Vorgang: OM 3217/18 OBR 6; ST 1833/18 Mit Blick auf den Bau des Kreisverkehrs in Sossenheim (Dunantring/Sossenheimer Weg/ Kurmainzer Straße) wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der Verkehr für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger während der Bauphase geregelt - insbesondere mit Blick auf den Autoverkehr in die Henri-Dunant-Siedlung hinein und aus der Siedlung heraus? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Busverkehr (insbesondere für die Buslinie 55 mit einem Haltepunkt in der Henri-Dunant-Siedlung)? 3. Inwieweit wurde bei den Planungen für Umleitungen des Verkehrs, Straßensperrungen etc. der Schulbus- und Baustellenverkehr für die Henri-Dunant-Schule berücksichtigt? Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1833, kann mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes voraussichtlich im September 2019 begonnen werden. Unklar ist bis jetzt, wie in dieser Zeit der Verkehr geregelt werden soll. Nach derzeitigem Stand ist zudem der Neubau der Henri-Dunant-Schule zu Beginn der Baumaßnahmen für den Kreisverkehr noch nicht abgeschlossen, d. h. neben dem "normalen" Verkehr muss bei den Planungen eben auch noch der Schulbus- und Baustellenverkehr für die Henri-Dunant-Schule berücksichtigt werden. Der aktuelle Schulbus- und Baustellenverkehr für die Henri-Dunant-Schule belastet bspw. die Lindenscheidtstraße und ihre Anwohner bereits enorm. Daher sieht es der Ortsbeirat als dringend notwendig an, dass der Magistrat bereits frühzeitig mögliche Umleitungen während der Baustellenphase plant und dem Ortsbeirat vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3217 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1833 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 430 Aktenzeichen: 32 1