Sossenheim: Wie wird der Verkehr während der Bauphase des Kreisverkehrs geregelt?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1101
entstanden aus Vorlage:
OF 848/6 vom
18.11.2018 Betreff: Sossenheim: Wie wird der Verkehr während der
Bauphase des Kreisverkehrs geregelt? Vorgang: OM 3217/18 OBR 6; ST 1833/18 Mit Blick auf den Bau des Kreisverkehrs in Sossenheim
(Dunantring/Sossenheimer Weg/ Kurmainzer Straße) wird der Magistrat gebeten,
nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der Verkehr für Autofahrer, Radfahrer und
Fußgänger während der Bauphase geregelt - insbesondere mit Blick auf den
Autoverkehr in die Henri-Dunant-Siedlung hinein und aus der Siedlung
heraus? 2. Welche
Auswirkungen ergeben sich für den Busverkehr (insbesondere für die Buslinie 55
mit einem Haltepunkt in der Henri-Dunant-Siedlung)? 3. Inwieweit wurde bei den
Planungen für Umleitungen des Verkehrs, Straßensperrungen etc. der Schulbus-
und Baustellenverkehr für die Henri-Dunant-Schule berücksichtigt? Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1833, kann mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes voraussichtlich im September
2019 begonnen werden. Unklar ist bis jetzt, wie in dieser Zeit der Verkehr
geregelt werden soll. Nach derzeitigem Stand ist zudem der Neubau der
Henri-Dunant-Schule zu Beginn der Baumaßnahmen für den Kreisverkehr noch nicht
abgeschlossen, d. h. neben dem "normalen" Verkehr muss bei den Planungen eben
auch noch der Schulbus- und Baustellenverkehr für die Henri-Dunant-Schule
berücksichtigt werden. Der aktuelle Schulbus- und Baustellenverkehr für die
Henri-Dunant-Schule belastet bspw. die Lindenscheidtstraße und ihre Anwohner
bereits enorm. Daher sieht es der Ortsbeirat als dringend notwendig an, dass
der Magistrat bereits frühzeitig mögliche Umleitungen während der
Baustellenphase plant und dem Ortsbeirat vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3217
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1833
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 430
Aktenzeichen: 32 1