Undichte Gasleitung an der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1091
entstanden aus Vorlage:
OF 562/9 vom
15.11.2018 Betreff: Undichte Gasleitung an der Eschersheimer
Landstraße Die Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße stand
unter keinem guten Stern. Zuerst musste die vorhandene Wasserleitung wegen
mehrerer Leckagen geflickt werden, eine komplette Erneuerung kam nicht infrage,
da die Leitung noch nicht abgeschrieben war. Dann platzte ein anderes
Wasserrohr auf der Baustelle Am Dornbusch. Nachdem die stadtauswärts
führende Fahrspur der Eschersheimer Landstraße nach der viel zu langen
Bauphase wieder fertiggestellt war, musste sie nun am Lindenbaum wieder
aufgerissen werden, um ein undichtes Gasrohr zu ersetzen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, weshalb
man erst nach Beendigung der Bauarbeiten die undichten Stellen festgestellt
hat. Weiterhin ist zu klären, ob die Gasleitung
eventuell bei den Bauarbeiten beschädigt wurde. Wenn letzteres der Fall sein sollte, ist die Frage,
inwieweit die für die Arbeiten verantwortliche Baufirma in Regress
genommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 616
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 50