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Undichte Gasleitung an der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1091 entstanden aus Vorlage: OF 562/9 vom 15.11.2018 Betreff: Undichte Gasleitung an der Eschersheimer Landstraße Die Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße stand unter keinem guten Stern. Zuerst musste die vorhandene Wasserleitung wegen mehrerer Leckagen geflickt werden, eine komplette Erneuerung kam nicht infrage, da die Leitung noch nicht abgeschrieben war. Dann platzte ein anderes Wasserrohr auf der Baustelle Am Dornbusch. Nachdem die stadtauswärts führende Fahrspur der Eschersheimer Landstraße nach der viel zu langen Bauphase wieder fertiggestellt war, musste sie nun am Lindenbaum wieder aufgerissen werden, um ein undichtes Gasrohr zu ersetzen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, weshalb man erst nach Beendigung der Bauarbeiten die undichten Stellen festgestellt hat. Weiterhin ist zu klären, ob die Gasleitung eventuell bei den Bauarbeiten beschädigt wurde. Wenn letzteres der Fall sein sollte, ist die Frage, inwieweit die für die Arbeiten verantwortliche Baufirma in Regress genommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 50