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Neuausschreibung der Grünpflege im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wann und wie oft die Pflege der Grünflächen im Ortsbezirk 1 neu ausgeschrieben wird?
  2. Wie viele unterschiedliche Firmen diese Aufgabe im Ortsbezirk 1 aktuell wahrnehmen?
  3. Welche Änderungen zu bestehenden Verträgen aufgenommen werden sollen, um die Grünpflege zukünftig umweltschonender, nachhaltiger sowie fachgemäßer zu gestalten?
  4. Ob die Grünpflege immer durch externe Firmen erfolgt?
  5. Nach welchen Kriterien diese Firmen ausgewählt werden?

Begründung

Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über schädliche Umweltemissionen beim Einsatz von benzinbetriebenen Gartengeräten. Der Heckenschnitt erfolgt teilweise unförmig, ungleichmäßig oder es wird mehr weggenommen als nötig (Europagarten). Laub wird teilweise in Richtung parkender und fahrender Autos geblasen oder Gehwege durch Laub und Straßen durch Granulat aus den Beeten des Straßenbegleitgrüns beeinträchtigt, nachdem einen Tag zuvor seitens der FES die Straßenreinigung erfolgte. Dies sollte besser aufeinander abgestimmt werden. Besonders das Granulat ist auf Straßen gefährlich, wenn es beim Überfahren gegen andere Fahrzeuge fliegt oder Radfahrer gefährdet.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle