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Auskunftsersuchen zur ST 1874 zum Verkehrskonzept für den Deutsche Bank Park und Niederrad

Vorlagentyp: V

Begründung

In der ST 1874 wird erklärt, dass das Intermodale Mobilitätskonzept zur Errichtung einer Multifunktionsarena im Deutsche Bank Park in Frankfurt von der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH beauftragt wurde und die Veröffentlichung des Gutachtens durch den Auftraggeber erfolgen wird. Der Ortsbeirat hatte in der V 946 nicht danach gefragt, wer das Mobilitätskonzept veröffentlicht, sondern WANN es veröffentlicht wird. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat der Stadt Frankfurt Auskunftsfähigkeit zu dieser Frage.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1065 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 15.11.2024 Betreff: Auskunftsersuchen zur ST 1874 zum Verkehrskonzept für den Deutsche Bank Park und Niederrad Vorgang: V 946/24 OBR 5; ST 1874/24 Der Magistrat wird erneut um Auskunft gebeten, wann mit der Fertigstellung des Verkehrskonzepts für den Deutsche Bank Park und Niederrad zu rechnen ist. Begründung: In der ST 1874 wird erklärt, dass das Intermodale Mobilitätskonzept zur Errichtung einer Multifunktionsarena im Deutsche Bank Park in Frankfurt von der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH beauftragt wurde und die Veröffentlichung des Gutachtens durch den Auftraggeber erfolgen wird. Der Ortsbeirat hatte in der V 946 nicht danach gefragt, wer das Mobilitätskonzept veröffentlicht, sondern WANN es veröffentlicht wird. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat der Stadt Frankfurt Auskunftsfähigkeit zu dieser Frage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 946 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1874 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme