Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim
Vorlagentyp: V
Begründung
Bereits 2020 hat der Magistrat die Initiative, in den genannten Straßen Begrünung und Baumpflanzungen vorzunehmen, befürwortet. Diese vier Straßen zeichnen sich durch wenig Grün, viel Beton und Asphalt aus und liegen laut Klimaplan-Atlas im Überwärmungsgebiet zwei. Daher eignen sich die Straßen besonders für Pflanzungen im Rahmen der Initiative 10.000 Stadtbäume bis 2030 in Frankfurt.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1059 entstanden aus Vorlage: OF 447/4 vom 08.11.2024 Betreff: Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim Vorgang: OM 6053/20 OBR 4; ST 1572/20 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Prüfungen und Planungen von Begrünung durch Baumpflanzungen der Straßen Am Ameisenberg, der südlichen Ilbenstädter Straße, der Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag vorangeschritten sind (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572). Begründung: Bereits 2020 hat der Magistrat die Initiative, in den genannten Straßen Begrünung und Baumpflanzungen vorzunehmen, befürwortet. Diese vier Straßen zeichnen sich durch wenig Grün, viel Beton und Asphalt aus und liegen laut Klimaplan-Atlas im Überwärmungsgebiet zwei. Daher eignen sich die Straßen besonders für Pflanzungen im Rahmen der Initiative 10.000 Stadtbäume bis 2030 in Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 625 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme