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Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in Sindlingen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 104 entstanden aus Vorlage: OF 123/6 vom 15.08.2016 Betreff: Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in Sindlingen Im Sindlinger Kernbereich wird von den Anwohnern seit geraumer Zeit die Parkplatzknappheit auf öffentlichem Grund bemängelt, im Besonderen in der Lehmkautstraße, der Farbenstraße, Alt-Sindlingen und Am Lachgraben. Bedingt durch die enge Bebauung ist in diesem Bereich eine Schaffung von Parkplatzflächen nahezu unmöglich. Verschärft wird diese Situation durch Hotelgäste des Hotels Post in der Sindlinger Bahnstraße 12, die den knappen öffentlichen Parkraum ebenfalls temporär nutzen, was zur Verknappung freier Parkplätze verschärfend beiträgt. Dies führt regelmäßig zu Falschparken in besagten Straßenbereichen. Im Bereich der Verlängerung der Farbenstraße, Ecke Lehmkautstraße, befindet sich ein ehemaliger Mitarbeiterparkplatz des Industrieparks Höchst, der seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird und dementsprechend verwildert ist. Da es sich hier um Privatgrund handelt, ist die Zufahrt durch eine Schranke verschlossen. Ein in der Sache von Mitgliedern des Ortsbeirates geführter Schriftverkehr hat ergeben, dass sich die Firma Infraserv als Grundverwalter bereit erklärt, diesen ehemaligen Parkraum der Öffentlichkeit (kostenfrei) zur Verfügung zu stellen. Allerdings müsste die Wiederherstellung des Parkraumes und die Verkehrssicherungspflicht zulasten der Stadt Frankfurt vertraglich geregelt werden. Der vorhandene ehemalige Parkraum wäre nach "Entwilderung" durch das Grünflächenamt sofort nutzbar und würde eine Parkmöglichkeit für circa 50 Pkws bieten, was zu einer wesentlichen Entspannung der Parkplatzsituation im Kernbereich Sindlingens beitragen würde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Umsetzbarkeit der Einrichtung öffentlicher Parkplätze zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1647 Aktenzeichen: 66 3