Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in Sindlingen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 104
entstanden aus Vorlage:
OF 123/6 vom
15.08.2016 Betreff: Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in
Sindlingen Im Sindlinger Kernbereich wird von den Anwohnern seit
geraumer Zeit die Parkplatzknappheit auf öffentlichem Grund bemängelt, im
Besonderen in der Lehmkautstraße, der Farbenstraße, Alt-Sindlingen und Am
Lachgraben. Bedingt durch die enge Bebauung ist in diesem Bereich eine
Schaffung von Parkplatzflächen nahezu unmöglich. Verschärft wird diese
Situation durch Hotelgäste des Hotels Post in der
Sindlinger Bahnstraße 12, die den knappen öffentlichen Parkraum
ebenfalls temporär nutzen, was zur Verknappung freier Parkplätze verschärfend
beiträgt. Dies führt regelmäßig zu Falschparken in besagten
Straßenbereichen.
Im Bereich der Verlängerung der
Farbenstraße, Ecke Lehmkautstraße, befindet sich ein ehemaliger
Mitarbeiterparkplatz des Industrieparks Höchst, der seit vielen Jahren nicht
mehr genutzt wird und dementsprechend verwildert ist. Da es sich hier um
Privatgrund handelt, ist die Zufahrt durch eine Schranke verschlossen. Ein in
der Sache von Mitgliedern des Ortsbeirates geführter
Schriftverkehr hat ergeben, dass sich die Firma Infraserv als Grundverwalter
bereit erklärt, diesen ehemaligen Parkraum der Öffentlichkeit (kostenfrei) zur
Verfügung zu stellen. Allerdings müsste die Wiederherstellung des Parkraumes
und die Verkehrssicherungspflicht zulasten der Stadt Frankfurt vertraglich
geregelt werden. Der vorhandene ehemalige Parkraum wäre nach "Entwilderung"
durch das Grünflächenamt sofort nutzbar und würde eine Parkmöglichkeit für
circa 50 Pkws bieten, was zu einer wesentlichen Entspannung der
Parkplatzsituation im Kernbereich Sindlingens beitragen würde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
die Umsetzbarkeit der Einrichtung öffentlicher Parkplätze zu prüfen und dem
Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1647
Aktenzeichen: 66 3