Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Räumliche Erweiterung der Uhlandschule - eine Lösung im Sinne der Grundschüler wurde nicht gefunden!

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Weshalb können nicht weitere vier Räume von der benachbarten Abendhaupt- und Abendrealschule (AHRS) zur Verfügung gestellt werden, welche ohne Begleitung durch Lehrpersonal für die Grundschüler zu erreichen sind? Diese Räume liegen ein Stockwerk über den aktuell von der Uhlandschule in dem Gebäude genutzten Räumen.
  2. Weshalb werden die im Abendgymnasium leerstehenden zehn Klassenräume nicht von den älteren Schülern der AHRS genutzt, die ohne Begleitung den Weg dorthin gehen können?

Kontext

Not found

Begründung

Mit dem Bau von neuen Wohnungen wächst die Zahl der Grundschüler im südlichen Ostend. Das Bauprojekt einer Grundschule auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals hat sich zerschlagen. Daher muss nicht nur kurzfristig eine den Bedürfnissen von Grundschülern angemessene Lösung für die Erweiterung bestehender Grundschulen wie der Uhlandschule gefunden werden, sondern eine nachhaltige Lösung in Aussicht gestellt werden, die den Anforderungen der Ganztagsbetreuung gerecht wird. Bei der aktuell gefällten Entscheidung, Klassenräume in der Erasmus-Schule bereitzustellen, treten Probleme mit Lehrerwechsel und Nutzung der Fachräume in der Uhlandschule wie Werk- und Musikraum sowie Turnhalle auf. Die Wege verbrauchen Unterrichtszeit und bei Lehrerwechsel gibt es hier wie dort ein Aufsichtsproblem. Der Mensacontainer ist für das Schulgelände an der Uhlandschule vorgesehen und wäre bei Nutzung der Räume der AHRS durch die Uhlandschule optimal zu erreichen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 4
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 4
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen