Immobilie Grüneburgweg 102
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 9
Betreff: Immobilie Grüneburgweg 102 Der Magistrat hat am 01.12.2015 eine bauplanungsrechtliche Bauvoranfrage für den Gebäudekomplex Fürstenbergerstraße 235-237/ Grüneburgweg 102 positiv beschieden. Hierin hat er einer Nutzungsänderung des östlichen Gebäudeteils (an der Fürstenbergerstraße) von Büro in Wohnungen und einer Kindertagesstätte sowie einer Nutzungsänderung des westlichen Gebäudeteils (am Grüneburgweg) von Büroflächen in einen Beherbergungsbetrieb mit Schank- und Speisewirtschaft zugestimmt. Der Vorbescheid hat lediglich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens zum Gegenstand. Bauordnungsrechtliche Aspekte fanden in dem Bauvorbescheid keine Berücksichtigung. Ein konkretes Vorhaben ist bislang nicht beantragt.