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Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Andienung der Vereinsanlage durch die FES kann nur über die Behelfsabfahrt aus Richtung Autobahn A5 erfolgen, falls der Nachweis erbracht wird, dass die Andienung nicht anderweitig erfolgen kann. Die Andienung könnte nur außerhalb der Messezeiten durchgeführt werden. Zur Öffnung und Schließung der bestehenden Schranke an der Behelfsabfahrt wird eine Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH benötigt. Ein Befahren der Behelfsabfahrt entgegen der Fahrtrichtung ist zu keiner Zeit möglich. Aus Verkehrssicherheitsgründen müsste die Leitplanke entfernt und eine Schranke installiert werden. Die Leitplanken wurden zum Schutz des Brückenbauwerkes installiert. Der Austausch gegen eine Schranke ist sehr aufwändig. Umbauten müssen nach der aktuellen Richtlinie ausgeführt werden. Die Kosten für einen Austausch belaufen sich auf rund 3.500 Euro für zwei Schranken zuzüglich rund 13.000 Euro für eine Sonderlösung für die Leitplanken. Diese Kosten müssten vom Antragstellenden getragen werden. Sobald die Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH dem Antragstellenden vorliegt und eine entsprechende Kostenübernahme des Umbaus zugesichert wurde, kann geprüft werden, in welcher Form die Kleingartenanlage entsprechend erschlossen werden kann. Generell ist die Sicherung durch eine Doppelschließung möglich. Gegebenenfalls muss die Ausgabe eines Schlüssels beantragt werden. Die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit sollte im Rahmen der Leitplankenmodifikation nicht über 50 km/h liegen.