Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt?
Stellungnahme des Magistrats
Für die Zuteilung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum ist das Stadtgebiet - abhängig von der Einwohnerzahl - in etwa drei gleich große Zuteilungsbereiche aufgeteilt worden. Während die Abstimmung der formalen Ausschreibungsunterlagen sich aufgrund der Überschneidung der zu berücksichtigenden Fach- und Rechtsgebiete als sehr komplex darstellt und momentan noch läuft, konnte die Abstimmung der Stationsstandorte für den Pilotbereich mit den Ortsbezirken 2, 6 und 7 mittlerweile abgeschlossen werden. Aktuell wird erwartet, das Zuteilungsverfahren im Pilotbereich noch im II. Quartal 2025 durchführen zu können. Danach folgt der zweite Teilbereich mit den Ortsbezirken 1, 4, 5, 11 und 16 sowie der dritte Teilbereich mit den Ortsbezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13, 14 und 15. Hierfür sind dann jeweils nur die Stationsstandorte abzustimmen, so dass aktuell davon auszugehen ist, dass die jeweiligen Zuteilungsverfahren im III. und IV. Quartal 2025 durchgeführt werden können. Der Magistrat strebt - ebenso wie die Anbieter - einen möglichst hohen Anteil umweltfreundlicher Fahrzeuge in der Carsharing-Flotte an. Die Festlegung einer konkreten Quote für E-Fahrzeuge hat sich jedoch aus verschiedenen Gründen eher als Hemmnis für eine Ausweitung des Carsharing-Angebots dargestellt. Der Magistrat strebt aber an, nach Abschluss der o.g. Zuteilungsverfahren zu prüfen, an welchen Stationsstandorten eine Nachrüstung mit E-Ladeinfrastruktur zu vertretbaren Konditionen für alle Beteiligten in Aussicht genommen werden kann.