Überprüfung der an der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts in Höhe des Sportplatzes und am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer abgestellten Fahrzeuge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 998 Betreff: Überprüfung der an der Babenhäuser
Landstraße stadtauswärts in Höhe des Sportplatzes und am Hainer Weg entlang der
Friedhofsmauer abgestellten Fahrzeuge In der Babenhäuser
Landstraße sind die Parkplätze für PKW mittels Verkehrszeichen 314
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parkplatz" sowie dem Zusatzzeichen 1048-10 StVO
"nur Personenkraftwagen" reserviert. Im Hainer Weg ist das Parken entlang der
Friedhofsmauer nicht reglementiert. LKW dürfen dort parken. Auf zeitlich nicht
reglementierten Parkplätzen dürfen Fahrzeuge auf unbegrenzte Zeit abgestellt
werden. Die Einhaltung der Parkordnung wird
von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Eine Erhöhung der
Überwachungsintensität ist aufgrund der personellen Situation nicht
möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4242