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Überprüfung der an der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts in Höhe des Sportplatzes und am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer abgestellten Fahrzeuge

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 998 Betreff: Überprüfung der an der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts in Höhe des Sportplatzes und am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer abgestellten Fahrzeuge In der Babenhäuser Landstraße sind die Parkplätze für PKW mittels Verkehrszeichen 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parkplatz" sowie dem Zusatzzeichen 1048-10 StVO "nur Personenkraftwagen" reserviert. Im Hainer Weg ist das Parken entlang der Friedhofsmauer nicht reglementiert. LKW dürfen dort parken. Auf zeitlich nicht reglementierten Parkplätzen dürfen Fahrzeuge auf unbegrenzte Zeit abgestellt werden. Die Einhaltung der Parkordnung wird von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Eine Erhöhung der Überwachungsintensität ist aufgrund der personellen Situation nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4242