Bunker Peter-Bied-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 998
Betreff: Bunker Peter-Bied-Straße Zu
- Für das Grundstück sind keine Nutzungsrechte im Grundbuch eingetragen. Zu
- Im Rahmen bisheriger Bauberatungsgespräche wurde dem Eigentümer der Liegenschaft mitgeteilt, dass für eine Nutzungsänderung ein Bauantrag einzureichen ist. Bisher ist dies noch nicht geschehen. Die derzeit stattfindenden Maßnahmen im Innern des Bunkers bedürfen keiner Baugenehmigung. Zu
- Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, für den die Fluchtlinienpläne F 1379 und F 1338 gelten. Mit diesen wurde entlang der Peter-Bied-Straße ein sechs Meter breiter Vorgartenstreifen festgelegt. Für die übrige Beurteilung von Bauvorhaben muss § 34 des Baugesetzbuches herangezogen werden, der die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt. Die umgebende Bebauung entspricht dem allgemeinen Wohngebiet (WA). Einer angedachten Nutzung als Lagerraum/Abstellraum für Kraftfahrzeuge stünde in diesem Zusammenhang aus Sicht des Magistrats nichts entgegen.