Bunker Peter-Bied-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
998
Betreff: Bunker
Peter-Bied-Straße Zu 1. Für das Grundstück sind keine Nutzungsrechte im
Grundbuch eingetragen. Zu 2. Im Rahmen bisheriger Bauberatungsgespräche wurde
dem Eigentümer der Liegenschaft mitgeteilt, dass für eine Nutzungsänderung ein
Bauantrag einzureichen ist. Bisher ist dies noch nicht geschehen. Die derzeit stattfindenden
Maßnahmen im Innern des Bunkers bedürfen keiner Baugenehmigung. Zu 3. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten
Innenbereich, für den die Fluchtlinienpläne F 1379 und F 1338 gelten. Mit
diesen wurde entlang der Peter-Bied-Straße ein sechs Meter breiter
Vorgartenstreifen festgelegt. Für die übrige Beurteilung von Bauvorhaben muss §
34 des Baugesetzbuches herangezogen werden, der die Zulässigkeit von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt. Die umgebende Bebauung
entspricht dem allgemeinen Wohngebiet (WA). Einer angedachten Nutzung als Lagerraum/Abstellraum
für Kraftfahrzeuge stünde in diesem Zusammenhang aus Sicht des Magistrats
nichts entgegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.03.2012, V 320