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Spielplätze in Sossenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 997 Betreff: Spielplätze in Sossenheim Zu den Fragen des Ortsbeirats 6 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: 1. Bedauert wird, dass die Aufwertung des Spielplatzes in der Renneroder Straße nicht wie beabsichtigt, im Jahre 2014 umgesetzt werden konnte. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass nur begrenzt Arbeitskapazitäten zur Verfügung stehen. Die mit der Sachbearbeitung beauftragte Person hat beispielsweise nebst Umsetzung der Ortsbeiratsanregungen die laufenden Vorgänge des Stadtschulamtes und der Kindertagesstätten zu bearbeiten nebst der anfallenden Trassenangelegenheiten und Sondernutzungen im Westbezirk. Vom Sachstand her befinden sich die Spielausstattungen für die Renneroder Straße im Beschaffungsvorgang, so dass mit der Umsetzung im laufenden Jahr gerechnet werden kann. 2. Erste Ergebnisse der Untersuchung zur Verbesserung der Überflutungssituation bei dem Spielplatz am Salusbach zeigen, dass ein Schutz des Spielplatzes vor Überflutungen bei Starkregenereignissen durch zusätzliche Kanalbaumaßnahmen nur begrenzt erreicht werden könnte. Die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen wären zudem sehr umfangreich und damit zeitaufwändig. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sollen Kanalisationen Starkregenereignisse mit einem Wiederkehrintervall von etwa 3 bis 5 Jahren schadfrei ableiten können. Bei selteneren Starkregen kann der Regen entweder nicht in die Kanalisation eintreten, weil die Sinkkästen nicht ausreichend leistungsfähig sind oder Abwasser tritt aus dem Kanal aus. In diesen Fällen sucht sich das Wasser seinen Weg auf der Oberfläche. Die Betrachtung der Fließwege auf der Oberfläche hat gezeigt, dass das im Bereich der Sossenheimer Riedstraße oberflächlich abfließende Wasser dem Gefälle folgend zum Spielplatz hinfließt. Außerdem ist bei starken Regenfällen nicht auszuschließen, dass der Dottenfeldgraben überläuft und den Spielplatz überflutet. Um eine Überflutung des Spielplatzes dauerhaft auszuschließen, sollte er entweder verlegt oder um ca. 1 Meter angehoben werden. Wenn er angehoben werden soll, ist eine "Fließverbindung" von der verlängerten Sossenheimer Riedstraße und vom Fußweg westlich der Häuser Sossenheimer Riedstraße 12 bis 20 zum Dottenfeldgraben aufrecht zu erhalten. Vor jenem Hintergrund, dass ein Höherlegen des Spielplatzes auch vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Kosten kaum umsetzbar erscheint, beabsichtigt der Magistrat, die Möglichkeit einer Verlegung des Spielplatzes zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1319