Spielplätze in Sossenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST
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Betreff: Spielplätze in
Sossenheim Zu den Fragen des Ortsbeirats 6 nimmt der Magistrat
wie folgt Stellung: 1. Bedauert wird, dass
die Aufwertung des Spielplatzes in der Renneroder Straße nicht wie
beabsichtigt, im Jahre 2014 umgesetzt werden konnte. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass nur
begrenzt Arbeitskapazitäten zur Verfügung stehen. Die mit der Sachbearbeitung
beauftragte Person hat beispielsweise nebst Umsetzung der Ortsbeiratsanregungen
die laufenden Vorgänge des Stadtschulamtes und der Kindertagesstätten zu
bearbeiten nebst der anfallenden Trassenangelegenheiten und Sondernutzungen im
Westbezirk. Vom Sachstand her befinden sich die
Spielausstattungen für die Renneroder Straße im Beschaffungsvorgang, so dass
mit der Umsetzung im laufenden Jahr gerechnet werden kann. 2. Erste Ergebnisse der
Untersuchung zur Verbesserung der Überflutungssituation bei dem Spielplatz am
Salusbach zeigen, dass ein Schutz des Spielplatzes vor Überflutungen bei
Starkregenereignissen durch zusätzliche Kanalbaumaßnahmen nur begrenzt erreicht
werden könnte. Die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen
wären zudem sehr umfangreich und damit zeitaufwändig. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
sollen Kanalisationen Starkregenereignisse mit einem Wiederkehrintervall von
etwa 3 bis 5 Jahren schadfrei ableiten können. Bei selteneren Starkregen kann
der Regen entweder nicht in die Kanalisation eintreten, weil die Sinkkästen
nicht ausreichend leistungsfähig sind oder Abwasser tritt aus dem Kanal
aus. In diesen Fällen sucht
sich das Wasser seinen Weg auf der Oberfläche. Die Betrachtung der Fließwege auf der Oberfläche hat
gezeigt, dass das im Bereich der Sossenheimer Riedstraße oberflächlich
abfließende Wasser dem Gefälle folgend zum Spielplatz hinfließt. Außerdem ist
bei starken Regenfällen nicht auszuschließen, dass der Dottenfeldgraben
überläuft und den Spielplatz überflutet. Um eine Überflutung des Spielplatzes
dauerhaft auszuschließen, sollte er entweder verlegt oder um ca. 1 Meter
angehoben werden. Wenn er angehoben werden soll, ist eine "Fließverbindung" von
der verlängerten Sossenheimer Riedstraße und vom Fußweg westlich der Häuser
Sossenheimer Riedstraße 12 bis 20 zum Dottenfeldgraben aufrecht zu
erhalten. Vor jenem Hintergrund, dass ein
Höherlegen des Spielplatzes auch vor dem Hintergrund der damit einhergehenden
Kosten kaum umsetzbar erscheint, beabsichtigt der Magistrat, die Möglichkeit
einer Verlegung des Spielplatzes zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.04.2015, V
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