Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST
997
Betreff: Umsetzung des
Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße Die Anlage von Radfahrstreifen und
Schutzstreifen auf Fahrbahnen ist in der Tat ein sinnvoller Beitrag für eine
sichere Radwegeplanung. Allerdings hat der Gesetz- und Verordnungsgeber dies in
Tempo-30-Zonen nicht nur ausdrücklich für nicht zulässig erklärt, sondern
besteht auch darauf, vorhandene Leitlinien (Verkehrszeichen 340 StVO, z. B.
Schutzstreifen-Markierungen) und Fahrstreifenbegrenzungen (Verkehrszeichen 295
StVO, z. B. Radfahrstreifen-Markierungen), so sie vor Ort noch vorhanden sind,
zu entfernen. Dies zum
Hintergrund der im Frühjahr in der Maßbornstraße erfolgten Maßnahme. Gleichwohl ist der Magistrat
bestrebt, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Sicherheit für Radfahrende in der
Maßbornstraße auch weiterhin zu gewährleisten und verweist hierzu auf die
Ergebnisse des unter Beteiligung des Ortsbeirats stattgefundenen Ortstermins
vom 24.06.2014.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.05.2014, V
1001