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Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 997

Betreff: Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße Die Anlage von Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf Fahrbahnen ist in der Tat ein sinnvoller Beitrag für eine sichere Radwegeplanung. Allerdings hat der Gesetz- und Verordnungsgeber dies in Tempo-30-Zonen nicht nur ausdrücklich für nicht zulässig erklärt, sondern besteht auch darauf, vorhandene Leitlinien (Verkehrszeichen 340 StVO, z. B. Schutzstreifen-Markierungen) und Fahrstreifenbegrenzungen (Verkehrszeichen 295 StVO, z. B. Radfahrstreifen-Markierungen), so sie vor Ort noch vorhanden sind, zu entfernen. Dies zum Hintergrund der im Frühjahr in der Maßbornstraße erfolgten Maßnahme. Gleichwohl ist der Magistrat bestrebt, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Sicherheit für Radfahrende in der Maßbornstraße auch weiterhin zu gewährleisten und verweist hierzu auf die Ergebnisse des unter Beteiligung des Ortsbeirats stattgefundenen Ortstermins vom 24.06.2014.

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