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Alt-Schwanheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2011, ST 994

Betreff: Alt-Schwanheim Der Anregung des Ortsbeirates wird dahingehend entsprochen, dass eine Nutzung von Parkflächen für Sommergärten grundsätzlich nur dann geprüft wird, wenn die örtlichen Gegebenheiten einen Sommergarten auf der Gehwegfläche nicht zulassen. Die Mindestbreite des für die Fußgänger nutzbaren Gehwegs darf 1,50 m nicht unterschreiten. Besteht bereits ein Sommergarten auf der Gehwegfläche oder verfügt der Antragsteller über einen Wirtschaftsgarten auf Privatgrund, soll eine Erweiterung auf Parkflächen versagt werden. Bei einer positiven Entscheidung wird die Nutzung der Parkfläche als Sommergarten nur für die jeweilige Sommersaison genehmigt.

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