Alt-Schwanheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2011, ST
994
Betreff: Alt-Schwanheim
Der Anregung des Ortsbeirates wird
dahingehend entsprochen, dass eine Nutzung von Parkflächen für Sommergärten
grundsätzlich nur dann geprüft wird, wenn die örtlichen Gegebenheiten einen
Sommergarten auf der Gehwegfläche nicht zulassen. Die Mindestbreite des für die
Fußgänger nutzbaren Gehwegs darf 1,50 m nicht unterschreiten. Besteht bereits ein Sommergarten auf
der Gehwegfläche oder verfügt der Antragsteller über einen Wirtschaftsgarten
auf Privatgrund, soll eine Erweiterung auf Parkflächen versagt werden. Bei
einer positiven Entscheidung wird die Nutzung der Parkfläche als Sommergarten
nur für die jeweilige Sommersaison genehmigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2011, OM 97