Zukunft des Bunkers am Marbachweg
Stellungnahme des Magistrats
Gemäß einer aktuellen Auskunft der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) gilt aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit temporär ein genereller Veräußerungsstopp für alle bundeseigenen Schutzbauten. Auch Planungen zu Umnutzungen solcher Bauwerke müssen aktuell ruhen. Einen konkreten zeitlichen Rahmen zur Dauer dieser Regelung gibt es nach Angaben der BImA nicht. Die BImA ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage in einen substantiellen Austausch zum Bunker am Marbachweg zu treten. Vor diesem Hintergrund können Fragen zur künftigen Nutzung oder der Möglichkeit eines Erwerbs des Bunkers derzeit nicht beantwortet werden. Grundsätzlich gilt nach Angaben der BImA jedoch weiterhin die Regelung, nach der die BImA Flächen, welche sie nicht für eigenen Zweck benötigt, im Erstzugriff der jeweiligen Kommune zum Erwerb anbietet.