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Überquellende Altglascontainer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 993

Betreff: Überquellende Altglascontainer Zu

  1. : Der Magistrat hat sich mit dem Auftragnehmer in Verbindung gesetzt und die Standorte geprüft. Demnach leert die Firma Remondis bereits wöchentlich die Altglascontainer. Eine noch engere Taktung der Zeitfenster, in denen die Container geleert werden, ist nicht möglich. Zu 2.: An den genannten Ausweichstandorten können wegen der beengten Platzverhältnisse keine zusätzlichen Container aufgestellt werden. Weitere Standorte wären nur auf bisher als Parkplätze genutzten Flächen möglich. Zu 3.: Die Glas-Depotcontainer sind für haushaltsübliche Mengen vorgesehen. Gastronomiebetriebe sind nach dem Verpackungsgesetz den Haushalten gleichgestellt. Erfahrungsgemäß entsorgen Gastronomiebetriebe aber eine Altglasmenge, die über die haushaltsübliche Menge hinausgeht. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) steht bereits mit den Gastronomiebetrieben in Verbindung, um diesen gegebenenfalls eine gesonderte gewerbliche Glasleerung anzubieten. Der Magistrat hat hierbei keine rechtliche Möglichkeit, den Gaststätten die Nutzung von öffentlich zugänglichen Glascontainern zu untersagen oder eine gesonderte Nutzung anzuordnen.

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