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Haukauf durch die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Verkauf des Hauses Musikantenweg 5 durch die Erbengemeinschaft erfolgte laut notariellem Kaufvertrag nicht an die WPS, sondern an ein anderes Unternehmen. Der Name des Vertragspartners kann aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Zu 2.: Die Mietendengemeinschaft hat sich durch die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen umfangreich beraten lassen. Ferner fand ein formelles Anhörungsverfahren der Mietenden wegen eines Satzungsantrages aufgrund geplanter Baumaßnahmen statt. Der Inhalt der Gespräche und der Anhörung ist vertraulich. Zu 3.: Ein am 07.05.2022 gestellter Antrag auf satzungsrechtliche Genehmigung nach § 172 BauGB für Bestandsrenovierungs- und Sanierungsarbeiten vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss wurde von der Bauaufsicht am 19.07.2022 aufgrund Nichtvereinbarkeit mit der Satzung versagt. Weitere Bauvoranfragen oder Bauanträge liegen der Bauaufsicht nicht vor. Zu 4.: Nein, die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.11.2021) derart stark eingeschränkt, dass eine Ausübung in Milieuschutzgebieten faktisch nicht möglich ist. Zu 5.: Es bedarf zur Begründung von Wohnungseigentum für Grundstücke in Gebieten einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs einer Umwandlungsgenehmigung der Bauaufsicht. Eine solche wurde bisher nicht beantragt. Eine Genehmigung wird dann erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 172 Abs. 4 BauGB erfüllt sind. Zu 6.: Nein. Der notarielle Kaufvertrag wurde vor Gründung der GIMA geschlossen. Zu 7.: Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird dort, wo ein Eingreifen der Kommune rechtlich möglich ist, gehandelt. Mietenden steht zur Einholung von Rechtsrat und beispielsweise zur Begleitung einer durch die Mietenden unter Umständen zu betreibenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen zur Verfügung, die zu den üblichen Bürozeiten unter 069 212-37777 telefonisch oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de erreichbar ist.

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