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Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 98 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ab dem Ortsschild Bonames gilt als Geschwindigkeit 50 km/h. Im weiteren Verlauf wurde vor der Hausnummer Harheimer Weg 82 in Fahrtrichtung Bonames im Jahr 2011 das Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) aufgestellt. Dies gilt auch im weiteren Verlauf des Harheimer Weges. Die Fahrbahn wurde im Jahr 2018 erneuert und sollte sich deswegen aktuell in einem Zustand befinden, der sich nicht verkehrsgefährdend auswirkt. Der Harheimer Weg ist zudem nicht als Unfallschwerpunkt verzeichnet. Der genannte Unfall ereignete sich laut Polizei am 25.09.2018 auf Höhe der Hausnummer 20. Der Fahrer stand dabei unter erheblichem Alkoholeinfluss. Es handelt sich somit um ein einzelnes Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers, das auch mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht zu unterbinden gewesen wäre. Weitere Maßnahmen sind demnach nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3831

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