Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Verkehrssicherheit
im Harheimer Weg erhöhen Ab dem Ortsschild Bonames gilt als
Geschwindigkeit 50 km/h. Im weiteren Verlauf wurde vor der Hausnummer Harheimer
Weg 82 in Fahrtrichtung Bonames im Jahr 2011 das Verkehrszeichen 274-30
Straßenverkehrs-Ordnung (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) aufgestellt.
Dies gilt auch im weiteren Verlauf des Harheimer Weges. Die Fahrbahn wurde im
Jahr 2018 erneuert und sollte sich deswegen aktuell in einem Zustand befinden,
der sich nicht verkehrsgefährdend auswirkt. Der Harheimer Weg ist zudem nicht als
Unfallschwerpunkt verzeichnet. Der genannte Unfall ereignete sich laut Polizei am
25.09.2018 auf Höhe der Hausnummer 20. Der Fahrer stand dabei unter erheblichem
Alkoholeinfluss. Es handelt
sich somit um ein einzelnes Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers, das auch
mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht zu unterbinden gewesen wäre. Weitere Maßnahmen sind demnach nicht
erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3831