Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Der Anregung wird entsprochen, indem eine Zeitenänderung an den Lichtsignalanlagen vorgenommen wird. Zu 2.: Das Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" darf nur dort aufgestellt werden, wo Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. An der genannten Örtlichkeit befindet sich jedoch eine solche technische Sicherung in Form einer Fußgängerschutzanlage. Der offizielle Schulweg der Riedhofschule läuft entsprechend des aktuellen Schulwegplans über die Lichtsignalanlage an der Stresemannallee in Höhe der Straße "Unter den Platanen". Der Anregung wird damit entsprochen, dass an dieser Stelle zusätzlich zu den unter Punkt 1 genannten Maßnahmen in beiden Fahrtrichtungen die VZ 131 StVO "Lichtzeichenanlage" beschildert werden. Zu 3.: Eine bereichsbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung mittels VZ 274-30 StVO "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" ist nur möglich, wenn Unfalluntersuchungen ergeben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle vorkommen. In den letzten drei Jahren haben sich an beiden genannten Fußgänger-Lichtsignalbereichen keine Unfälle ereignet. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 4.: Die Stresemannallee wurde vor wenigen Jahren umgebaut. Zudem verläuft in diesem Abschnitt die Trasse der Straßenbahnlinie
- Die Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 5.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an den Unfallzahlen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, kommen für diese Standorte in Frage. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie sie im Stadtgebiet an einigen Stellen vorkommen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt. In den letzten drei Jahren haben sich an beiden genannten Fußgänger-Lichtsignalbereichen keine Unfälle ereignet. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.