Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchner Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der dargestellte Bereich (500 Meter) zwischen den beiden Lichtsignalanlagen gilt in keinem Fall als Unfallschwerpunkt. Die Strecke weist eine sehr leichte Krümmung auf und ist gut einsehbar. Der komplette Abschnitt davor und danach ist mit Tempo 70 beschildert. Da diese Straße als Landstraße ausgewiesen ist und es keinerlei Anhaltspunkte gibt, welche eine Reduzierung der Geschwindigkeit rechtfertigen würden, wäre auch die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden nicht gegeben. Der Anregung wird nicht entsprochen.