Ladezone des Autohauses Euler in Eckenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST
985
Betreff: Ladezone des
Autohauses Euler in Eckenheim Auf Anregung des Ortsbeirates
wurde die Parkverbotszone in der Karl-von-Drais-Straße zu Gunsten des
Radverkehrs verlegt. Auf öffentlichen Straßen ist es generell rechtlich
unzulässig, Fahrzeuge ohne gültige Zulassung zu bewegen. Dies ist nur auf
privatem Gelände möglich. Zusätzlich führt das Entladen der Fahrzeuge im
konkreten Fall zu einer allgemeinen Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden,
insbesondere der Radfahrenden. Der Fahrverkehr muss während der Entladevorgänge
vorbei an den LKWs auf die linke Seite der Fahrbahn ausweichen und gefährdet
somit die Radfahrenden, welche in entgegengesetzter Fahrtrichtung zur
Einbahnstraße fahren. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2865
Antrag vom
04.09.2018, OF
586/10