Ladezone des Autohauses Euler in Eckenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 985
Betreff: Ladezone des Autohauses Euler in Eckenheim Auf Anregung des Ortsbeirates wurde die Parkverbotszone in der Karl-von-Drais-Straße zu Gunsten des Radverkehrs verlegt. Auf öffentlichen Straßen ist es generell rechtlich unzulässig, Fahrzeuge ohne gültige Zulassung zu bewegen. Dies ist nur auf privatem Gelände möglich. Zusätzlich führt das Entladen der Fahrzeuge im konkreten Fall zu einer allgemeinen Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der Radfahrenden. Der Fahrverkehr muss während der Entladevorgänge vorbei an den LKWs auf die linke Seite der Fahrbahn ausweichen und gefährdet somit die Radfahrenden, welche in entgegengesetzter Fahrtrichtung zur Einbahnstraße fahren. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.