Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST
984
Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Die Einsammlung von Elektro-Kleingeräten über
Sammeltonnen an REWE-Märkten und Smart-Märkten wurde im Dezember 2015
eingestellt. Ursprünglich sollten sogar weitere
Supermärkte und Baumärkte hinzukommen. Der Pilotversuch zeigte aber Probleme
auf (Fehl-Befüllungen, Abfallbeistellungen, Beraubungen), die die
Verantwortlichkeit der privaten Liegenschaftseigentümer übersteigen. Der
Versuch musste daher leider beendet werden. Eine Abgabe für Elektro-Kleingeräte kann - wie
bisher und weiterhin - erfolgen bei der Nachfolgeorganisation der Werkstatt
Frankfurt, der GWR, im Stadtteil Griesheim, Lärchenstr. 131, sowie bei der FES
GmbH an den vier Betriebshöfen, dem Wertstoffhof Nord und den beiden
Kleinmüllplätzen.
Nähere Angaben sind über das
Internet und dem an alle Haushalte verteilten Magazin "Oskar" der FES GmbH zu
erfahren. Durch die Änderung der
Elektrogesetzgebung sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Verkauf
eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme) und Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen
Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme).
Dasselbe gilt auch im Versandhandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche
von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob
die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser
eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 31.05.2016, V 24