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Außengastronomie in der Schwarzwaldstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 983 Betreff: Außengastronomie in der Schwarzwaldstraße Der Magistrat steht der Anregung des Ortsbeirats durchaus aufgeschlossen gegenüber, da die intendierte Aufwertung des öffentlichen Verkehrsraums durch eine Außengastronomie durchaus dem bürgerschaftlichen Zusammenleben zuträglich sein kann. Gleichwohl sind in jedem Einzelfall die von der Außengastronomie möglicherweise ausgehenden Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Bedürfnisse der unmittelbar anwohnenden Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu der vorliegenden Anregung wie folgt Stellung: Die vor der Liegenschaft zur Verfügung stehende Gehwegbreite beträgt 2,50m. Die, durch die dort zur Verhinderung unerlaubten Parkens installierten Poller, jedoch eingeschränkt wird. Die real zur Verfügung stehende Gehwegbreite beträgt somit 2 m. Für den barrierefreien Fußgängerverkehr sind nominal 1,50 m erforderlich. Mithin würde für die angeregte Außengastronomie lediglich eine Breite von 0,50 m zur Verfügung gestellt werden könnte. Zwar könnte durch das Entfernen der Poller diese Fläche vergrößert werden. Dies birgt jedoch die Gefahr des dann wieder unerlaubten Parkens an dieser Örtlichkeit. Nachdem sich darüber hinaus auch ein Anwohner gegenüber dem Magistrat kritisch zu einer möglichen Außengastronomie geäußert hat, bittet der Magistrat vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen den Ortsbeirat um ein entsprechendes Votum. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3047

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