Außengastronomie in der Schwarzwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST
983
Betreff: Außengastronomie
in der Schwarzwaldstraße Der Magistrat steht der Anregung
des Ortsbeirats durchaus aufgeschlossen gegenüber, da die intendierte
Aufwertung des öffentlichen Verkehrsraums durch eine Außengastronomie durchaus
dem bürgerschaftlichen Zusammenleben zuträglich sein kann. Gleichwohl sind in
jedem Einzelfall die von der Außengastronomie möglicherweise ausgehenden
Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Bedürfnisse
der unmittelbar anwohnenden Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung zu
berücksichtigen. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu der vorliegenden
Anregung wie folgt Stellung: Die vor der Liegenschaft zur Verfügung stehende
Gehwegbreite beträgt 2,50m. Die, durch die dort zur Verhinderung unerlaubten
Parkens installierten Poller, jedoch eingeschränkt wird. Die real zur Verfügung stehende
Gehwegbreite beträgt somit 2 m. Für den barrierefreien Fußgängerverkehr sind
nominal 1,50 m erforderlich. Mithin würde für die angeregte Außengastronomie
lediglich eine Breite von 0,50 m zur Verfügung gestellt werden könnte. Zwar könnte durch das Entfernen der
Poller diese Fläche vergrößert werden. Dies birgt jedoch die Gefahr des dann
wieder unerlaubten Parkens an dieser Örtlichkeit. Nachdem sich darüber hinaus
auch ein Anwohner gegenüber dem Magistrat kritisch zu einer möglichen
Außengastronomie geäußert hat, bittet der Magistrat vor dem Hintergrund der
vorstehenden Erläuterungen den Ortsbeirat um ein entsprechendes Votum. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.03.2014, OM 3047