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Geplante Maßnahmen Hintergasse 9?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2012, ST 983 Betreff: Geplante Maßnahmen Hintergasse 9? Bei der denkmalgeschützten Liegenschaft Hintergasse 9 handelt es sich um ein barockes Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert mit Hofreite und einem Ziegelbau aus dem 19. Jahrhundert. Aufgrund des seit 2001 andauernden Leerstandes des Hauses sind Bauunterhaltungsmaßnahmen unterblieben, so dass sich der Bauzustand bereits verschlechtert hat. Insbesondere das Unterbleiben der Beheizung des Hauses in den kalten und nassen Monaten führt zu bauphysikalisch bedingten weitergehenden Bauschäden, vor allem in den Fachwerkaußenwänden. Eine akute Gefährdung des Bestandes besteht allerdings derzeit nicht. Bei dem Fachwerkhaus wurden die Eingangstür und die Fenster verschlossen, die Dachdeckung ist dicht und der Dachstuhl befindet sich in einem trockenen Zustand. Aus diesem Grund besteht derzeit noch keine weitere Handlungspflicht im Rahmen des Denkmalschutzes. Der Magistrat hat der Bauherrschaft seine Bereitschaft zur Unterstützung hinsichtlich der denkmalpflegerischen Beratung und Bereitstellung von Zuschussmitteln sowie der steuerlichen Vergünstigung nach dem Einkommenssteuergesetz bekundet. Aktuell gibt es von der Bauherrschaft Überlegungen, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der Magistrat kann diesbezüglich mitteilen, dass für die Liegenschaft noch kein vollständiger Bauantrag vorliegt. In einer Bauberatung wurden seitens der Bauherrenvertreter die gewünschten Maßnahmen erläutert; der Magistrat hat die im Stadtteil bestehenden Bedenken weitergegeben. Der bisherigen Planungen sehen den Abbruch eines Nebengebäudes sowie den Bau von drei Doppelhäusern mit einer Tiefgarage für 10 Stellplätze vor. Die Vereinbarkeit mit dem Bauplanungs-, Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht wird nach Vervollständigung des Bauantrags im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Weitere Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.03.2012, V 310

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