Geplante Maßnahmen Hintergasse 9?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2012, ST
983
Betreff: Geplante Maßnahmen
Hintergasse 9? Bei der denkmalgeschützten Liegenschaft
Hintergasse 9 handelt es sich um ein barockes Fachwerkhaus aus dem 18.
Jahrhundert mit Hofreite und einem Ziegelbau aus dem 19. Jahrhundert.
Aufgrund des seit 2001
andauernden Leerstandes des Hauses sind Bauunterhaltungsmaßnahmen unterblieben,
so dass sich der Bauzustand bereits verschlechtert hat. Insbesondere das
Unterbleiben der Beheizung des Hauses in den kalten und nassen Monaten führt zu
bauphysikalisch bedingten weitergehenden Bauschäden, vor allem in den
Fachwerkaußenwänden. Eine
akute Gefährdung des Bestandes besteht allerdings derzeit nicht. Bei dem
Fachwerkhaus wurden die Eingangstür und die Fenster verschlossen, die
Dachdeckung ist dicht und der Dachstuhl befindet sich in einem trockenen
Zustand. Aus diesem Grund besteht derzeit noch keine weitere Handlungspflicht
im Rahmen des Denkmalschutzes. Der Magistrat hat der Bauherrschaft seine
Bereitschaft zur Unterstützung hinsichtlich der denkmalpflegerischen Beratung
und Bereitstellung von Zuschussmitteln sowie der steuerlichen Vergünstigung
nach dem Einkommenssteuergesetz bekundet. Aktuell gibt es von der Bauherrschaft Überlegungen,
bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der Magistrat kann diesbezüglich mitteilen, dass
für die Liegenschaft noch kein vollständiger Bauantrag vorliegt. In einer
Bauberatung wurden seitens der Bauherrenvertreter die gewünschten Maßnahmen
erläutert; der Magistrat hat die im Stadtteil bestehenden Bedenken
weitergegeben.
Der bisherigen Planungen sehen
den Abbruch eines Nebengebäudes sowie den Bau von drei Doppelhäusern mit einer
Tiefgarage für 10 Stellplätze vor. Die Vereinbarkeit mit dem Bauplanungs-,
Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht wird nach Vervollständigung des Bauantrags
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Weitere Aussagen können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.03.2012, V 310