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Verkehrssituation im Tierischen Hof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Kontrollen von Durchfahrtsverboten finden im fließenden Verkehr statt und liegen daher im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Die Ahndung der unzulässigen Durchfahrt einer Anliegerstraße stellt einen sehr hohen Personalaufwand dar. Hier muss die ordnungswidrige Durchfahrt belegt werden und aufgrund fehlender Halterhaftung dabei grundsätzlich die Personalien des Verantwortlichen aufgenommen werden. Da der Personalaufwand im Verhältnis zum Nutzen für die Verkehrssicherheit unverhältnismäßig hoch ist, finden solche Kontrollen vorwiegend zu Beseitigung von Unfallstellen statt. Die Landespolizei, hier in Form der Sondergruppe KART, wird über die Anregung in Kenntnis gesetzt.

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