Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Sichtbedingungen an dem angesprochenen Ausfahrtsbereich (Parkplatz Golf-Range und der Sportanlage Am Martinszehnten) überprüft und kann der Anregung in der Folge leider nicht entsprechen: Die Sichtbedingungen dort unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrtsbereiche im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Wie auch andernorts ist es Verkehrsteilnehmenden zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 10 StVO) in den Querverkehr einzureihen. Die Sichtverhältnisse nach rechts sind einwandfrei und die Büsche beidseitig der Ausfahrt sind sehr niedrig zurückgeschnitten. Bei dem thematisierten Seitenstreifen handelt es sich um eine Busspur, die entsprechend markiert ist. Auch dort sind die Sichtverhältnisse gut. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Es gilt dabei der Grundsatz (StVO § 1), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.