Projektförderung für investive Maßnahmen in KTZV und KGV hier: Investitionszuschuss zur Sanierung des Daches vom Vereinsheim des KTZV Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 981
Betreff: Projektförderung für investive Maßnahmen in KTZV und KGV hier: Investitionszuschuss zur Sanierung des Daches vom Vereinsheim des KTZV Nieder-Eschbach Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main ist vom Magistrat mit der Förderung der Kleingärtner- und Kleintierzuchtvereine beauftragt. Die Vereine müssen sich an das formalisierte Förderverfahren halten und jeweils bis zum 30. April eines Jahres einen Förderantrag mit den erforderlichen Unterlagen über den Kreisverband der Rassegeflügelzüchter an das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt stellen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen beträgt die Summe der Förderung in der Regel 50% der durch Angebote und Finanzierungsplan kalkulierten, zu erwartenden Kosten. Da es sich bei den Fördermitteln um freiwillige Leistungen der Stadt Frankfurt am Main handelt, können Zuwendungsbescheide für diese Mittel erst erteilt werden, wenn der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main durch die prüfende Behörde genehmigt wurde. Die Vereine dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Ist bei einer Maßnahme wie z. B. einer Dachsanierung zusätzlicher Schaden abzuwenden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen.