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Parkwächter für die Grünanlagen im Ortsbezirk 7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 978

Betreff: Parkwächter für die Grünanlagen im Ortsbezirk 7 Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt am Main beschäftigt keine Parkwächter und für die Erledigung des hier anfallenden Aufgabenspektrums ist die Anzahl der uniformierten Kräfte der Stadtpolizei nicht ausreichend. Die Aufgabe der Parkwächter ist die Durchsetzung der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main in vorab konkret definierten Grünflächen. Die Tätigkeit wird jedes Jahr an eine Sicherheitsfirma vergeben, die über entsprechende Befugnisse im Rahmen der Gewerbeordnung verfügt. Die Stadtpolizei steht den im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main eingesetzten Parkwächtern unterstützend zur Verfügung, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Im Fall von Problemlagen erfolgt dies auf Anforderung durch die Parkwächter, da die eingesetzten Parkwächter keine ordnungsrechtlichen Befugnisse haben. Die Einsätze der Parkwächter werden für das jeweilige Folgejahr, immer für den gleichen Zeitraum vom 01.04. bis 03.10., geplant und im Rahmen der geltenden Vergabevorschriften ausgeschrieben. Die Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen "Parkwächtereinsätze" sind für 2019 bereits erfolgt. Die Parkwächter haben im April 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen. Aktuell sind 15 Sicherheitsmitarbeiter/innen in 9 Grünflächen eingesetzt. Im Rahmen der diesjährigen Beauftragung kann die Ausweitung auf weitere Einsatzgebiete nicht erfolgen, da alle Kapazitäten gebunden sind. Die Durchführung einer ergänzenden Ausschreibung in diesem Jahr ist aus Gründen der Verfahrensdauer des Ausschreibungsverfahrens innerhalb des Leistungszeitraumes 2019 nicht realisierbar. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt unterstützt die Ausweitung des Projektes auf weitere Grünflächen. Unter der Voraussetzung, dass das Budget entsprechend zur Verfügung steht, können die angegebenen Grünflächen mit in die Planung für die Vergabe für das Jahr 2020 aufgenommen werden.