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Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frank-furter Berg und Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat zur Anfrage die folgende Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen erhalten: Zu

  1. Ja, ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 befindet sich aktuell in der Anhörungsphase. Zu
  2. Als Anlage übersenden wir Ihnen die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main vom 09.02.2021, aus der der Umfang und die Begründung für die Planänderung der BAB 661 ersichtlich sind. Diese Bekanntmachung kann auch über den folgenden Link abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=EB97EA2C-CEF2-4E54-B845-A518995ECD5C&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-he&docid=EB97EA2C-CEF2-4E54-B845-A518995ECD5C Zu
  3. Nein. Zu
  4. Gegenstand des am
  5. Juli 2020 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens "A 661 Ostumgehung Frankfurt am Main" ist der Endausbau zwischen "AS Friedberger Landstraße" und "AS Frankfurt a.M. Ost". Einer Neukonzeption des bereits fertiggestellten Abschnitts der A 661 mit dem AD Preungesheim in dem von Ihnen genannten Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim bedurfte es nicht. Entsprechend liegt dieser Bereich auch nicht im Feststellungsbereich des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens vom
  6. Juli 2020.