Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
Stellungnahme des Magistrats
Zu A 1.: Sofern das notwendige Prozedere zur Ermittlung des Besitzenden abgeschlossen ist und dieser der Beseitigungsverfügung nicht nachkommt, werden die Fahrzeuge durch eine Abschleppung entfernt. Zu A 2.: Das Entfernen des Fahrzeuges ist nicht vom Datum des am Fahrzeug angebrachten Aufklebers abhängig, sondern von dem Ermittlungsstand. Das Datum dient lediglich der Information des Besitzenden. Grundsätzlich ist eine sofortige Entfernung durch die Behörden nicht möglich, da Fristen an den Besitzenden zu setzen sind, damit dieser selbst die Entfernung veranlasst. Zu A 3.: Die aufgeführten Kraftfahrzeuge wurden an den Außendienst zur Prüfung gemeldet. a.) Der Abschleppvorgang des weißen Lieferwagens befindet sich derzeit in der Sachbearbeitung. b.) Der schwarze Pkw war am 17.01.2020 nicht mehr vor Ort. c.) Der rote Pkw ist zugelassen. d.) Der Mercedes-Bus wird derzeit bearbeitet. e.) und f.) Die beschriebenen Fahrzeuge sind nicht auffindbar. g.) Die beschriebene Örtlichkeit kann nicht zugeordnet werden. Zu B.: Wenn ein Fahrzeug einen roten Aufkleber durch die Städtische Verkehrspolizei erhält, wird in der Regel gleichzeitig eine Meldung an die zuständigen Bediensteten zur weiteren Sachbearbeitung abgegeben. Zudem wird ein Prüfbericht von den Bediensteten vor Ort erstellt. Dies ist notwendig um alle vorhandenen Daten (z.B. Fahrgestellnummer, Wert des Fahrzeuges) zu erhalten. Nach ca. 14 Tagen kommt dieser zu den Bediensteten, die die Sachbearbeitung zur Abschleppmaßnahme vornehmen. Es werden daraufhin Halterermittlungen durchgeführt. Sollte das Fahrzeug keinen oder nur einen minimalen Wert haben und es ist keine haltende Person ermittelbar, kann das Fahrzeug direkt entsorgt werden. Sollte eine haltende Person ermittelt werden, muss diese mittels einer Beseitigungsverfügung aufgefordert werden, das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Wird diese Beseitigungsverfügung zugestellt (ca. 14 Tage) wird eine Nachschau durch den Außendienst veranlasst, ob der Verfügung Folge geleistet wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, wird die Verschrottung, bzw. die Versteigerung mittels einer Anordnung angedroht. Nach erfolgter Zustellung wird wieder der Außendienst bemüht. Sollte das Fahrzeug immer noch vor Ort sein, wird die Beseitigung veranlasst. Dieses Prozedere dauert oft mehrere Wochen. Oftmals wird jedoch von den der angeschriebenen haltenden Person mitgeteilt, dass das Fahrzeug verkauft worden sei. Dann wird ein Kaufvertrag übersandt, im ungünstigsten Fall von einem Käufer im Ausland. Hier ist es oft schwierig, jemanden zu erreichen und der Rücklauf des Zustellnachweises kann leicht 8 Wochen betragen. Eine andere Variante ist, dass von jeder angeschriebenen Person wiederum ein Kaufvertrag übersandt wird. Erst dann kann eine Beseitigung des Fahrzeuges erfolgen. Es besteht leider auch die Variante, dass das Fahrzeug eigentlich zugelassen ist und nur die Nummernschilder fehlen (z.B. der rote PKW Höhe Frankenallee 143). Hier kann lediglich eine Mängelanzeige gefertigt werden. Für die Abschleppungen nicht zugelassener "Schrottfahrzeuge" sind lediglich zwei Bedienstete der Städtischen Verkehrspolizei im Einsatz.