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Areal Wingertstraße 29 bis 31/Ecke Wittelsbacherallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 975 Betreff: Areal Wingertstraße 29 bis 31/Ecke Wittelsbacherallee Der Magistrat kann berichten, dass der Stadt und den städtischen Gesellschaften das Areal nicht zum Kauf angeboten wurde. Seit dem Jahr 2009 haben in unregelmäßigen Abständen, letztmals im Oktober 2016, Bauberatungsgespräche zu der Liegenschaft stattgefunden. Hierbei war zuletzt die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage im Gespräch. Ein Bauantrag wurde bisher noch nicht eingereicht. Für das Areal existiert gegenwärtig lediglich ein Fluchtlinienplan (F 1640). Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 des Baugesetzbuches, in dem die Beurteilung von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile geregelt ist. Hiernach muss sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Die angedachte Wohnnutzung ist rechtlich grundsätzlich zulässig und wird vom Magistrat begrüßt. Ob seitens des Magistrates Einfluss auf die Preisgestaltung genommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab, die zum jetzigen Planungsstand noch nicht beurteilt werden können. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Frage, ob Mietwohnungen entstehen und welche Wohnfläche geschaffen werden soll. Eine Vorstellung der Planungen müsste durch die Bauherrschaft erfolgen. Der Magistrat hält den jetzigen Zeitpunkt allerdings noch für verfrüht, da die Beratungen und Planungen noch nicht abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1326

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