Areal Wingertstraße 29 bis 31/Ecke Wittelsbacherallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST
975
Betreff: Areal
Wingertstraße 29 bis 31/Ecke Wittelsbacherallee Der Magistrat kann berichten, dass
der Stadt und den städtischen Gesellschaften das Areal nicht zum Kauf angeboten
wurde. Seit dem Jahr 2009 haben in
unregelmäßigen Abständen, letztmals im Oktober 2016, Bauberatungsgespräche zu
der Liegenschaft stattgefunden. Hierbei war zuletzt die Errichtung von drei
Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage im Gespräch. Ein Bauantrag wurde
bisher noch nicht eingereicht. Für das Areal existiert gegenwärtig lediglich ein
Fluchtlinienplan (F 1640). Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher
nach § 34 des Baugesetzbuches, in dem die Beurteilung von Vorhaben innerhalb im
Zusammenhang bebauter Ortsteile geregelt ist. Hiernach muss sich das
Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Die angedachte Wohnnutzung ist rechtlich
grundsätzlich zulässig und wird vom Magistrat begrüßt. Ob seitens des
Magistrates Einfluss auf die Preisgestaltung genommen werden kann, hängt von
mehreren Faktoren ab, die zum jetzigen Planungsstand noch nicht beurteilt
werden können. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Frage, ob
Mietwohnungen entstehen und welche Wohnfläche geschaffen werden soll. Eine Vorstellung der Planungen müsste durch die
Bauherrschaft erfolgen. Der Magistrat hält den jetzigen Zeitpunkt allerdings
noch für verfrüht, da die Beratungen und Planungen noch nicht abgeschlossen
sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.03.2017, OM 1326