Unfall auf der Trasse der U-Bahn-Linie 5 in Eckenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Der Pkw befuhr die Ronneburgstraße aus Richtung Schottener Straße kommend in Richtung Gießener Straße. An der Kreuzung zur Gießener Straße bog der Pkw nach rechts in die Gießener Straße in Richtung Marbachweg ein. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam der Pkw beim Einbiegevorgang nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr ins Gleisbett der U-Bahn-Linie U5. Dadurch wurde eine Schiene leicht beschädigt und der Schotter im Gleisbett teilweise ausgegraben. Des Weiteren fuhr der Pkw dabei den auf dem Grünstreifen zwischen Gleisbett und Gießener Straße stehenden Baum-Nummer 111 bodennah um. Infolge des Verkehrsunfalls war der Pkw nicht mehr fahrbereit. Ab dem Unfallzeitpunkt bis zur Abschleppung des Pkws war der U-Bahn-Linienverkehr in diesem Bereich gesperrt, so dass ein Schienenersatzverkehr durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) eingesetzt wurde. Die Abschleppung des Pkws wurde durch den Fahrzeugführenden selbst veranlasst. Die VGF und das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main wurden über den Verkehrsunfall benachrichtigt. Der Verkehrsmeister der VGF begab sich kurz nach dem Unfallzeitpunkt zur Unfallstelle. Zu 2.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Gießener Straße in diesem Bereich in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf. Der Unfall vom
- Mai 2020 hätte mit verkehrstechnischen Mitteln (Beschilderung, Markierung, oder Ähnliches) nicht verhindert werden können. Somit wurden von der Unfallkommission keine Maßnahmen angeordnet.