Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Am 19.01.2022 hat durch Vertreter vom Sportamt und vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt eine Ortsbegehung stattgefunden. Voraussetzung für die weitere Planung, auf der Fläche ein Kunstrasenspielfeld abzustimmen ist, dass Offenbach bereit ist, ein Umkleidegebäude auf eigener Fläche zu errichten. Über diesen Sachverhalt wurde das Sportamt der Stadt Offenbach informiert. Bisher liegen dem Magistrat keine neuen Erkenntnisse vor. Die abschließende Beurteilung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde, ob eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung in Aussicht gestellt werden kann und welche Auflagen eventuell zu erwarten sind. Die Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone 1, südwestlich schließt die Zone 2 an.