Grüneburgpark - Sportgeräte für Erwachsene erhalten und durch Fitness-Parcours ergänzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
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Betreff: Grüneburgpark -
Sportgeräte für Erwachsene erhalten und durch Fitness-Parcours ergänzen Die Spielplätze im Grüneburgpark
wurden in enger Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten des Ortsbeirats 2
sowie den umliegenden Kitas und Schulen geplant. Der Nordspielplatz wird
demnach den etwas älteren Kindern und Jugendlichen gewidmet und neben einem
Unterstand mit Sportelementen wie einem Basketballkorb, kleinen Toren, zwei
Tischtennisplatten und einem Balancierelement ausgestattet. Der Erhalt der
Reckstangen ist daher aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem
Spielplatz nicht möglich, zumal der Platzbedarf für die Reckstangen durch den
notwendigen Fallschutz relativ groß ist und vorhandene Bäume samt Wurzelraum zu
berücksichtigen sind. Kleinere Reckstangen wurden auf dem Spielplatz Mitte
vorgesehen.
Der Grüneburgpark stellt ein
Gartendenkmal dar und liegt im Landschaftsschutzgebiet. Bereits jetzt ist der
Nutzungsdruck auf den Park extrem hoch. Das Grünflächenamt muss zwischen den
verschiedensten Anforderungen an den Park abwägen, prüfen welche Nutzungen auch
gestalterisch untergebracht werden können und ingesamt auch die Inanspruchnahme
der freien Wiesenflächen einschränken. Leider können nicht alle Interessen, so
z.B. auch die Installation eines Fitness-Parcours, im Park berücksichtigt
werden.
Für den Bereich des Ortsbeirats 2
steht die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal zur Verfügung. Weitere
Fitnessanlagen sind im Westend derzeit nicht geplant. Aufgrund der hohen Kosten
für eine Fitnessanlage und der derzeit erhöhten Anzahl an gewünschten
Neuanlagen im gesamten Stadtgebiet ist kurzfristig nicht mit der Einrichtung
einer Fitnessanlage im Westend zu rechnen. Dennoch wird das Grünflächenamt
prüfen, ob es geeignete Standorte für eine Fitnessanlage im Westend gibt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2015, OM 4539