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Grüneburgpark - Sportgeräte für Erwachsene erhalten und durch Fitness-Parcours ergänzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 96 Betreff: Grüneburgpark - Sportgeräte für Erwachsene erhalten und durch Fitness-Parcours ergänzen Die Spielplätze im Grüneburgpark wurden in enger Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten des Ortsbeirats 2 sowie den umliegenden Kitas und Schulen geplant. Der Nordspielplatz wird demnach den etwas älteren Kindern und Jugendlichen gewidmet und neben einem Unterstand mit Sportelementen wie einem Basketballkorb, kleinen Toren, zwei Tischtennisplatten und einem Balancierelement ausgestattet. Der Erhalt der Reckstangen ist daher aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Spielplatz nicht möglich, zumal der Platzbedarf für die Reckstangen durch den notwendigen Fallschutz relativ groß ist und vorhandene Bäume samt Wurzelraum zu berücksichtigen sind. Kleinere Reckstangen wurden auf dem Spielplatz Mitte vorgesehen. Der Grüneburgpark stellt ein Gartendenkmal dar und liegt im Landschaftsschutzgebiet. Bereits jetzt ist der Nutzungsdruck auf den Park extrem hoch. Das Grünflächenamt muss zwischen den verschiedensten Anforderungen an den Park abwägen, prüfen welche Nutzungen auch gestalterisch untergebracht werden können und ingesamt auch die Inanspruchnahme der freien Wiesenflächen einschränken. Leider können nicht alle Interessen, so z.B. auch die Installation eines Fitness-Parcours, im Park berücksichtigt werden. Für den Bereich des Ortsbeirats 2 steht die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal zur Verfügung. Weitere Fitnessanlagen sind im Westend derzeit nicht geplant. Aufgrund der hohen Kosten für eine Fitnessanlage und der derzeit erhöhten Anzahl an gewünschten Neuanlagen im gesamten Stadtgebiet ist kurzfristig nicht mit der Einrichtung einer Fitnessanlage im Westend zu rechnen. Dennoch wird das Grünflächenamt prüfen, ob es geeignete Standorte für eine Fitnessanlage im Westend gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4539

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