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Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 969

Betreff: Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Bereich vor dem Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach das Parken mittels Beschilderung verboten wird. Eine Bordsteinabsenkung ist nicht notwendig, da ein Rundbordstein mit geringem Vorstand verbaut wurde. Eine zusätzliche Markierung, die nur das generelle Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen nach § 12 Absatz 3 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) wiederholt, ist nach


der StVO unzulässig.

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