Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST
969
Betreff: Fahrradunterstand
an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass im Bereich vor dem Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station
Nieder-Eschbach das Parken mittels Beschilderung verboten wird. Eine
Bordsteinabsenkung ist nicht notwendig, da ein Rundbordstein mit geringem Vorstand verbaut
wurde. Eine zusätzliche Markierung, die nur das generelle Parkverbot vor
Bordsteinabsenkungen nach §
12 Absatz 3 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) wiederholt, ist nach
der StVO unzulässig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2012, OM 983