Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 969
Betreff: Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Bereich vor dem Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach das Parken mittels Beschilderung verboten wird. Eine Bordsteinabsenkung ist nicht notwendig, da ein Rundbordstein mit geringem Vorstand verbaut wurde. Eine zusätzliche Markierung, die nur das generelle Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen nach § 12 Absatz 3 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) wiederholt, ist nach
der StVO unzulässig.