Unterliederbach: In der Rugierstraße Fußgängerüberweg sichern und in der Einfahrt zum Mattiakerweg eine kleine Parkfläche einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST
967
Betreff: Unterliederbach:
In der Rugierstraße Fußgängerüberweg sichern und in der Einfahrt zum
Mattiakerweg eine kleine Parkfläche einrichten Zu 1.: Der Fußgängerüberweg (Fahrtrichtung Langobardenweg)
befindet sich an der Einmündung des Teutonenwegs. Der Einmündungsbereich darf
laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugeparkt werden. In Fahrtrichtung
(Alemannenweg) ist die Parkordnung durch Parkwinkel geregelt. Der Magistrat
wird die Markierung an dieser Stelle erneuern. Die städtische Verkehrspolizei wird darüber hinaus
den Fußgängerüberweg regelmäßig kontrollieren. Sollte es danach weiterhin zu
Parkverstößen kommen, werden weitere Maßnahmen geprüft. Zu 2.: Bei dem Mattiakerweg handelt es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich. Eine Parkfläche würde diesen Bereich
unübersichtlich machen. Der Aufenthaltscharakter des Bereichs ginge verloren.
Der Magistrat wird jedoch
die Markierung von sogenannten "Haifischzähnen" veranlassen, um die
Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu verringern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2018, OM 2583