Unterliederbach: In der Rugierstraße Fußgängerüberweg sichern und in der Einfahrt zum Mattiakerweg eine kleine Parkfläche einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 967
Betreff: Unterliederbach: In der Rugierstraße Fußgängerüberweg sichern und in der Einfahrt zum Mattiakerweg eine kleine Parkfläche einrichten Zu
- : Der Fußgängerüberweg (Fahrtrichtung Langobardenweg) befindet sich an der Einmündung des Teutonenwegs. Der Einmündungsbereich darf laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zugeparkt werden. In Fahrtrichtung (Alemannenweg) ist die Parkordnung durch Parkwinkel geregelt. Der Magistrat wird die Markierung an dieser Stelle erneuern. Die städtische Verkehrspolizei wird darüber hinaus den Fußgängerüberweg regelmäßig kontrollieren. Sollte es danach weiterhin zu Parkverstößen kommen, werden weitere Maßnahmen geprüft. Zu 2.: Bei dem Mattiakerweg handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Eine Parkfläche würde diesen Bereich unübersichtlich machen. Der Aufenthaltscharakter des Bereichs ginge verloren. Der Magistrat wird jedoch die Markierung von sogenannten "Haifischzähnen" veranlassen, um die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu verringern.