Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST
967
Betreff: Fahrradstreifen in
Alt-Fechenheim In Ergänzung zur OM 249/11 und der ST
1353 ist festzuhalten, dass die Straße Alt-Fechenheim im Abschnitt
Schießhüttenstraße bis zur Einmündung Willmannstraße in einer Tempo-30-Zone
liegt. Von daher ist das Markieren eines Radstreifens in diesem Bereich nicht
notwendig. Zudem lässt die begrenzte Fahrbahnbreite gerade im Bereich der
Einkaufstraße einen eigens abmarkierten Fahrradstreifen nicht zu. Im weiteren Verlauf bis zur Hausnummer 31 befindet
sich auf beiden Seiten der Fahrbahn ein eigener Radweg, der in Höhe der
Hausnummer 31, im Zuge von zur Zeit stattfindenden Umbauarbeiten, im Rahmen der
Radroute 12 in einem Zweirichtungsradweg auf der Westseite bis zur Einmündung
in die Hanauer Landstraße übergeht. Für diesen Bereich wird darüber hinaus derzeit
geprüft, inwiefern es möglich ist, für den nordwärts fahrenden Radfahrer auf
der rechten Fahrbahnseite zwischen Bordstein und Straßenbahngleisen zusätzlich
einen Schutzstreifen anzubieten. Sollte die Prüfung positiv verlaufen, wird der
Schutzstreifen im Zuge der Radroute 12 markiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2012, OM 985