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Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 967 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim In Ergänzung zur OM 249/11 und der ST 1353 ist festzuhalten, dass die Straße Alt-Fechenheim im Abschnitt Schießhüttenstraße bis zur Einmündung Willmannstraße in einer Tempo-30-Zone liegt. Von daher ist das Markieren eines Radstreifens in diesem Bereich nicht notwendig. Zudem lässt die begrenzte Fahrbahnbreite gerade im Bereich der Einkaufstraße einen eigens abmarkierten Fahrradstreifen nicht zu. Im weiteren Verlauf bis zur Hausnummer 31 befindet sich auf beiden Seiten der Fahrbahn ein eigener Radweg, der in Höhe der Hausnummer 31, im Zuge von zur Zeit stattfindenden Umbauarbeiten, im Rahmen der Radroute 12 in einem Zweirichtungsradweg auf der Westseite bis zur Einmündung in die Hanauer Landstraße übergeht. Für diesen Bereich wird darüber hinaus derzeit geprüft, inwiefern es möglich ist, für den nordwärts fahrenden Radfahrer auf der rechten Fahrbahnseite zwischen Bordstein und Straßenbahngleisen zusätzlich einen Schutzstreifen anzubieten. Sollte die Prüfung positiv verlaufen, wird der Schutzstreifen im Zuge der Radroute 12 markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2012, OM 985

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