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Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in Zusammenarbeit mit mehreren Kooperationspartnern (Kinderschutzbund, Initiative Alte für Frankfurt, Ortsbeirat) im Jahr 2008 das Modellvorhaben "Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" initiiert, um im Sinne einer alters- und familiengerechteren Freiraumentwicklung neue Lösungen zur Qualifizierung des öffentlichen Frei- und Straßenraums in einem stark von Nutzungskonflikten geprägten Gründerzeitquartier zu finden und zu erproben. Grenzen des Miteinanders wurden bei dem Projekt Temporäre Spielstraßen deutlich. So fühlten sich einige Anwohnende durch den vom Kinderspiel ausgehenden Lärm belästigt und beschwerten sich bei der Stadt. Auch die Gruppe der Autofahrenden fühlte sich durch das Projekt teilweise eingeschränkt und zeigte wenig Verständnis für gesperrte Straßenabschnitte und temporär wegfallende Parkplätze. Dies zeigte sich auch in den Evaluationsergebnissen. Als störend wurden von den Nutzenden die vielen parkenden Autos angesehen. Obwohl in den Spielstraßen ein temporäres Parkverbot bestand, wurde der vorhandene Parkraum auch zu diesen Zeiten in Anspruch genommen. Als Spielorte funktionierten die temporären Spielstraßen anscheinend vor allem durch das Vorhandensein des Spielmobils. Ohne dieses Angebot sind vermutlich andere Spielorte interessanter. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die Straßensperrung bisher durch den Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. übernommen wurde. Seit dem Ende der Förderung des Bundes organisiert der Ortsbeirat das Spielmobil am Heideplatz aus seinem eigenen Budget. Die Spielstraße in der Gaußstraße wurde aufgrund fehlender finanzieller Mittel aufgegeben. Es sollte aus Sicht des Magistrats jeweils geprüft werden, ob vor Ort tatsächlich Interesse an diesem Angebot besteht und ob eine Kindereinrichtung oder eine Elterninitiative die Betreuung (in diesem Fall ehrenamtlich) übernimmt. Nach dem Berliner Vorbild sollte mit diesen Kümmerern eine Kooperationsvereinbarung getroffen werden. Generell gilt es natürlich derzeit, bei derlei Überlegungen immer die aktuellen Pandemievorschriften und Kontaktbeschränkungen einzubeziehen. Bemühungen um eine Eingrenzung der Pandemie dürfen nicht untergraben werden. Bei Interesse zur Einrichtung weiterer temporärer Spielstraßen muss die komplexe Einbahnstraßenregelung in zahlreichen Wohngebieten berücksichtigt werden, die eine Umsetzbarkeit erschweren könnte. Häufig stellt sich die Situation so dar, dass ohne die Änderung der Einbahnstraßenregelung nur wenige Straßen in den Wohngebieten gesperrt werden können. Die Straßen, in denen bisher temporäre Spielstraßen eingerichtet wurden, sind kurze Netzabschnitte, die so im Netz liegen, dass sie gesperrt werden können, ohne dass Sackgassen entstehen. Der genannte Abschnitt wäre somit theoretisch geeignet. Für den Einsatz des Spielmobils, die Beschilderung, sowie für den Auf- und Abbau der Sperrung und die notwendige Öffentlichkeitsarbeit (Flyer erstellen, drucken und verteilen) entstehen Kosten. Sofern der Ortsbeirat ein Budget für die anfallenden Kosten zur Verfügung stellt und Vorschläge für entsprechende Netzabschnitte macht, kann ggf. die Einrichtung weiterer temporärer Spielstraßen erfolgen.

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