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Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Straße Zur Kalbacher Höhe befindet sich bereits seit mehreren Jahren im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Die Priorität bei der Geschwindigkeitsüberwachung liegt in dieser Straße im Umfeld der Schule und aufgrund der Bushaltestelle im Bereich zwischen Renoirallee und dem Prozessionsweg. Seit dem 01.01.2019 wurden in diesen beiden Bereichen 52 Messungen durchgeführt. Dabei überschritten 1618 Fahrzeuge von insgesamt 9708 erfassten Fahrzeugen die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 16,7 %. Für den Bereich zwischen der Marie-Curie-Straße und der Renoirallee sind keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen aktenkundig. Dort wird eine Testmessung durchgeführt. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der städtischen Verkehrspolizei auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie man es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfindet. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Da an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, kann der Anregung in diesem Punkt nicht entsprochen werden.

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