Parkplatzkonzept für die Burnitzstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 965 Betreff: Parkplatzkonzept für die
Burnitzstraße Die Burnitzstraße ist eine
Grundnetzstraße im Zweirichtungsverkehr, auf der die Buslinie 78 geführt wird.
Der Fahrbahnquerschnitt beträgt ca. 11,00 Meter und die Gehwege haben eine
Breite von jeweils ca. 3,00 Metern. In der Burnitzstraße variieren die
Bordsteinhöhen zwischen 9 und 15 cm. Auf beiden Seiten wird jeweils in
Fahrtrichtung längs geparkt. Eine Erhöhung der Stellplätze ist nur durch eine
Änderung der Parkordnung in Schrägaufstellung möglich. Aufgrund der vorhandenen Bordsteinhöhen ist eine
Änderung der Parkordnung in Schrägparken unter Einbeziehung der Gehwege nicht
zulässig. Hier wäre die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Bei Schrägparken nur auf der Fahrbahn
muss aufgrund der Bordsteinhöhen auch der Fahrzeugüberstand (Bereich zwischen
den Rädern und dem Karosserieende) mit in die Fahrbahn gelegt werden. Grundlage für die Berechnung des
Flächenbedarfes für Personenkraftwagen (PKW) im Straßenraum ist die Richtlinie
für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06). Danach hat ein schrägparkender PKW auf der Fahrbahn,
je nach vorgegebenem Aufstellwinkel mit Einrechnung des erforderlichen
Fahrzeugüberstandes, einen Flächenbedarf von 4,85 bis 5,35 Metern. Die
erforderliche Parkstandbreite für PKW in Längsaufstellung beträgt hingegen 2,00
Meter. Für die Burnitzstraße bedeutet dies,
dass bei einer einseitigen Änderung der Parkordnung in Schrägaufstellung und
gleichzeitiger Beibehaltung des Längsparkens auf der gegenüberliegenden
Straßenseite nur noch eine Fahrbahnbreite von maximal 4,15 m für den fließenden
Verkehr zur Verfügung steht. Dies ist für die Abwicklung des Begegnungsverkehrs
nicht ausreichend.
Aus den vorgenannten Gründen kann
der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4248