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Schmierereien im Bonifatiuspark beseitigen und Schutz vor Wiederholungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 965 Betreff: Schmierereien im Bonifatiuspark beseitigen und Schutz vor Wiederholungen Dem Antrag wird entsprochen. Es dient zur Kenntnis, dass die Mauern bereits beim Bau mit einem Antigraffitischutz versehen wurden. Die Reinigung der Natursteinmauern wird durch eine vom Hochbauamt beauftragte Fachfirma durchgeführt. Nachdem die Graffitischmierereien entfernt wurden, wird sofort im Anschluss wieder eine neue Schutzschicht aufgetragen. Diese Vorgehensweise wird seit Jahren so durchgeführt. Die für diese Angelegenheiten zuständige, im Polizeipräsidium Frankfurt angesiedelte "EG Graffiti" wurde zum Sachverhalt um Stellungnahme gebeten. Demzufolge haben Beamtinnen der Ermittlungsgruppe Graffiti die Örtlichkeit in Augenschein genommen. Es wurden Graffiti - Tags sowie unmotivierte Schmierereien festgestellt. Von Amts wegen wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Die aufgesprühten Tags sind der Ermittlungsgruppe bisher nicht bekannt, so dass die Zuordnung zu einem Täter derzeit noch nicht möglich ist. Die EG Graffiti rät seit mehreren Jahren den Geschädigten, die Schmierereien zeitnah, am besten möglichst umgehend, zu beseitigen. Gleiches gilt für die Eigentümer öffentlicher Bauwerke und Einrichtungen. Die Erfahrungen auch aus anderen deutschen Städten haben gezeigt, dass die sofortige Beseitigung aufgesprühter Tags eines der wirkungsvollsten Mittel gegen Graffiti sein kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3129 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3766