Schmierereien im Bonifatiuspark beseitigen und Schutz vor Wiederholungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST
965
Betreff: Schmierereien im
Bonifatiuspark beseitigen und Schutz vor Wiederholungen Dem Antrag wird entsprochen. Es
dient zur Kenntnis, dass die Mauern bereits beim Bau mit einem
Antigraffitischutz versehen wurden. Die Reinigung der Natursteinmauern wird
durch eine vom Hochbauamt beauftragte Fachfirma durchgeführt. Nachdem die Graffitischmierereien
entfernt wurden, wird sofort im Anschluss wieder eine neue Schutzschicht
aufgetragen. Diese Vorgehensweise wird seit Jahren so durchgeführt. Die für diese Angelegenheiten zuständige, im
Polizeipräsidium Frankfurt angesiedelte "EG Graffiti" wurde zum Sachverhalt um
Stellungnahme gebeten. Demzufolge haben Beamtinnen der Ermittlungsgruppe
Graffiti die Örtlichkeit in Augenschein genommen. Es wurden Graffiti - Tags
sowie unmotivierte Schmierereien festgestellt. Von Amts wegen wurde eine
Strafanzeige aufgenommen. Die aufgesprühten Tags sind der Ermittlungsgruppe
bisher nicht bekannt, so dass die Zuordnung zu einem Täter derzeit noch nicht möglich
ist. Die EG Graffiti rät seit mehreren
Jahren den Geschädigten, die Schmierereien zeitnah, am besten möglichst
umgehend, zu beseitigen. Gleiches gilt für die Eigentümer öffentlicher Bauwerke
und Einrichtungen. Die
Erfahrungen auch aus anderen deutschen Städten haben gezeigt, dass die
sofortige Beseitigung aufgesprühter Tags eines der wirkungsvollsten Mittel
gegen Graffiti sein kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.05.2014, OM 3129
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2015, OM 3766