Querungshilfe Teutonenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 964
Betreff: Querungshilfe Teutonenweg Die versprochene Querungshilfe in Höhe des Teutonenwegs 32 besteht bereits mittels einer Sperrfläche und eines rot-weißen Pfostens. Sie engt die Fahrbahn ein und ermöglicht somit ein gefahrloses Queren der Fahrbahn. Eine Aufwertung als Fußgängerüberweg ist rechtlich auf Grund der eingerichteten Tempo-30-Zone und der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wurde, um den Intentionen des Ortsbeirats zu entsprechen, die Querungshilfe in der bestehenden Form eingerichtet.